Feldhilfe:
(2020)
Allgemeine Feldhilfe
Von der steuerlichen Förderung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG können Sie profitieren, wenn das Objekt zu eigenen Wohnzwecken selbstgenutzt wird oder unentgeltlich an andere Personen überlassen wird.
Um die steuerliche Förderung zu erhalten, müssen zudem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Objekt muss sich im Inland oder in der EU / EWR befinden.
- Bei Beginn der Maßnahme muss das Objekt mindestens 10 Jahre alt sein.
- Es muss eine Bescheinigung nach § 21 Energieeinsparverordnung von einem Fachunternehmen oder Energieberater vorliegen.
Wichtig: Die Steuerermäßigung nach § 35c kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn für die Sanierungsmaßnahmen bereits die Förderung nach § 10f EStG (Baudenkmal, Sanierungsgebiet) oder nach § 35a EStG (Haushaltsnahe Dienstleistung) in Anspruch genommen wurde.