Feldhilfe:
(2020)
Haben Sie 2019 Anteile an diesem Fonds gekauft?
Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie im Jahr 2019 Anteile an Investmentfonds gekauft haben.
Seit 2019 werden alle Investmentanteile mit der Vorabpauschale besteuert. Die Vorabpauschale ist eine pauschal bemessene, jährlich nachträgliche Mindestbesteuerung. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres (also am 2.1.2020) als zugeflossen. Die Vorabpauschale für 2019 ist also 2020 steuerlich relevant.
Hinweis: Anteile an Investmentfonds mit unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten sind - gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung - jeweils getrennt zu erfassen.