Machen Sie hier bitte nur Angaben, wenn Sie im Laufe des Jahres 2020 nach Deutschland gezogen oder ins Ausland weggezogen sind.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Steuerjahr teilweise im Inland und teilweise im Ausland hatten, sind Sie nicht das ganze Jahr im Inland unbeschränkt steuerpflichtig gewesen. Für die Zeit, die Sie in Deutschland gewohnt haben, sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig.
Die ausländischen Einkünfte, die Sie außerhalb dieses Zeitraums bezogen haben und die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, werden dann bei der Berechnung der Einkommensteuer (sog. Progressionsvorbehalt) besonders berücksichtigt.