Feldhilfe:
(2020)
Neu gebildete Investitionsabzugsbeträge 2020
Für die geplante Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können Sie einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 50 Prozent (bis 2019: 40 Prozent) der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, höchstens 200.000 Euro, bilden und außerbilanziell vom Gewinn abziehen. Die Höhe des in 2020 gebildeten Investitionsabzugsbetrag tragen Sie hier ein.