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Feldhilfe: (2020) Neu gebildete Investitionsabzugsbeträge 2020

Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Neu gebildete Investitionsabzugsbeträge 2020

Für die geplante Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können Sie einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 50 Prozent (bis 2019: 40 Prozent) der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, höchstens 200.000 Euro, bilden und außerbilanziell vom Gewinn abziehen. Die Höhe des in 2020 gebildeten Investitionsabzugsbetrag tragen Sie hier ein.