Feldhilfe:
(2020)
Schäden an Wohnung und Hausrat
Wählen Sie Ja, wenn Sie Schäden an Wohnung und Hausrat geltend machen wollen. Hierzu zählen insbesondere:
- Wiederbeschaffungskosten für Möbel, Hausrat und Kleidung
- Reparaturkosten für Haus/Wohnung, Fenster und Fassaden
- Entsorgungskosten nach Sturmschäden o. ä.
- Kosten für ein Sachverständigengutachten
- Sanierungskosten wegen Gesundheitsgefährdung
- Kosten für die Entsorgung wegen Gesundheitsgefährdung