Feldhilfe:
(2020)
Ausländische gesetzliche Kranken-/Pflegeversicherung
Wählen Sie Ja, wenn Sie im Ausland Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben.
Hierzu zählen:
- Beiträge zu einer ausländischen Krankenversicherung, die vergleichbar ist mit einer inländischen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
- Beiträge zu einer ausländischen sozialen Pflegeversicherung oder Pflege-Pflichtversicherung, die mit einer inländischen Pflegeversicherung vergleichbar ist.
- Im Ausland erstattete Beiträge zur Krankenversicherung und/oder sozialen Pflegeversicherung bzw. Pflege-Pflichtversicherung.