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Feldhilfe: (2020) Beiträge zu einer ausländischen Pflegeversicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Beiträge zu einer ausländischen Pflegeversicherung

Geben Sie hier die im Jahr 2020 gezahlten Versicherungsbeiträge zu einer ausländischen Pflegeversicherung oder einer ausländischen Pflege-Pflichtversicherung, die mit einer inländischen gesetzlichen Pflegeversicherung vergleichbar ist, an.

Erfassen Sie hier keine Beträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 26 - "Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung" - enthalten sind.

Die Eingabe wird in Zeile 33 der "Anlage Vorsorgeaufwand" übertragen.