Feldhilfe:
(2020)
Betrag
Geben Sie die Höhe der Aufwendungen an.
Steuerlich abzugsfähig sind insbesondere:
- Schuldzinsen für Grundschulddarlehen von Banken, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften
- Schuldzinsen für Bauspardarlehen
- Schuldzinsen für Arbeitgeberdarlehen
- Schuldzinsen für Verwandtendarlehen oder für öffentliche Darlehen;
- Erbbauzinsen
- Zwischenfinanzierungszinsen der Bank, wenn Sie bereits vor Auszahlung des Darlehens Geld brauchen
- Schuldzinsen für einen Auffüllungskredit oder die Vorfinanzierung eines angesparten Bausparvertrages
- Bereitstellungszinsen
- Zinsen, die Sie als Ersteigerer eines Gebäudes bis zur Entrichtung des Bargebots zahlen müssen
- Verzugszinsen für eine nicht fristgerecht gezahlte Baurate.
Ein Damnum/Disagio ist zwingend sofort abzuziehen, wenn es marktüblich ist. Der darüber hinausgehende Betrag muss auf den Zinsfestschreibungszeitraum oder bei dessen Fehlen auf die Darlehenslaufzeit verteilt werden.
Nach einem Urteil des BFH greift bei einem vereinbarten Disagio von mehr als 5 % die Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung so nicht. Auch ein höheres Disagio als 5 % kann noch "marktüblich" sein. Somit ist ein marktübliches Disagio, das für einen Kredit mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren zu zahlen ist, nicht auf die Laufzeit zu verteilen, sondern kann im Jahr der Zahlung in voller Höhe abgezogen werden. Ein Disagio von 10 % bei 10-jähriger Kreditlaufzeit kann durchaus "marktüblich" und somit in voller Höhe absetzbar sein (BFH-Urteil vom 8.3.2016, IX R 38/14).