Feldhilfe:
(2020)
Betrag
Geben Sie hier die Höhe der gezahlten Aufwendungen an.
Abzugsfähig sind 30 % der gesamten Aufwendungen, maximal 5.000 Euro pro Kind. Sie können also maximal Schulgeldzahlungen in Höhe von insgesamt 16.666 Euro pro Jahr und Kind geltend machen.
Beträge für Unterbringung, Betreuung und Verpflegung sind nicht als Schulgeld abzugsfähig. Sollten die geleisteten Zahlungen derartige Aufwendungen beinhalten, muss dieser Anteil von den Zahlungen abgezogen werden.
Nicht begünstigt sind Nachhilfeeinrichtungen, Musikschulen, Sportvereine oder Ferienkurse sowie Studiengebühren für Hoch- oder Fachhochschulen.