Feldhilfe:
(2020)
erstattete Kirchensteuer
Haben Sie 2020 Kirchensteuererstattungen erhalten, tragen Sie diese hier ein.
Erstattungen von Kirchensteuer, in der Regel aus der Steuererklärung des Vorjahres, werden mit der gezahlten Kirchensteuer im Jahr der Erstattung verrechnet. Eine Kirchensteuererstattung für das Jahr 2019, die in 2020 ausgezahlt wird, mindert folglich die Kirchensteuer, die im Jahr 2020 als Sonderausgabe abziehbar ist.