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Feldhilfe: (2016) War Ihre Ehefrau mittelbar begünstigt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): War Ihre Ehefrau mittelbar begünstigt?

Ist nur ein Ehegatte / Lebenspartner unmittelbar begünstigt, so ist der andere Ehegatte / Lebenspartner mittelbar begünstigt, wenn

  • beide Ehegatten / Lebenspartner nicht dauernd getrennt leben,
  • beide Ehegatten / Lebenspartner ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat haben,
  • der andere Ehegatte / Lebenspartner selber einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat und
  • im jeweiligen Beitragsjahr mindestens 60 Euro in den Vertrag eingezahlt hat.

Ein mittelbar begünstigter Ehegatte / Lebenspartner hat Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage, wenn der unmittelbar begünstigte Ehegatte / Lebenspartner eigene Beiträge in den Riester-Vertrag geleistet hat. Wählt ein Ehegatte / Lebenspartner die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, werden die vom mittelbar begünstigten Ehegatten / Lebenspartner geleisteten Riester-Beiträge im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge nur bei der Einkommensteuerveranlagung des unmittelbar begünstigten Ehegatten / Lebenspartners berücksichtigt. Die späteren Leistungen aus dem Riester-Vertrag an den mittelbar begünstigten Ehegatten / Lebenspartner unterliegen bei diesem in vollem Umfang der Besteuerung, soweit sie auf staatlich gefördertem Altersvorsorgevermögen beruhen.