Feldhilfe:
(2015)
Geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt (Mini-Jobs)
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie in Ihrem Privathaushalt in einer Miet-/Eigentumswohnung oder einem Haus, eine Haushaltshilfe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Mini-Job) angestellt haben.
Als Nachweis dient die von der Minijob-Zentrale (der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft - See - Bahn) am Jahresende erteilte Bescheinigung.
Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 510 Euro).