Feldhilfe:
(2015)
Neu gebildete Investitionsabzugsbeträge 2015
Für die geplante Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können Sie einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, höchstens 200.000 Euro, bilden und außerbilanziell vom Gewinn abziehen (§ 7g Abs. 1 bis 4 EStG). Die Höhe des in 2015 gebildeten Investitionsabzugsbetrag tragen Sie bitte hier ein.