Feldhilfe:
(2015)
Private Kfz-Nutzung
Geben Sie den privaten Wert der Kfz-Nutzung als Betriebseinnahme an, wenn Sie einen zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw auch zu privaten Zwecken nutzen.
Eine ausführliche Erläuterungen zur steuerlichen Behandlung des Betriebs-Pkw in der Einnahmen-Überschussrechnung finden Sie in unseren Ratgebern.