Feldhilfe:
(2015)
Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs
Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs können im Jahr ihrer Zahlung als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Geber dies mit Zustimmung
des Empfängers beantragt und der Empfänger im Inland lebt.
Die Ausgleichsleistungen hat der Empfänger als Sonstige Einkünfte (Anlage SO) zu versteuern . Der Antrag gilt nur für ein ganzes Kalenderjahr und kann nicht zurückgenommen
werden. Die Zustimmung ist wirksam, solange sie der Empfänger nicht widerruft. Für den Antrag verwenden Sie bitte die Anlage U. Die Anlage U ist immer vom Geber (Ihnen) und vom Empfänger der Ausgleichsleistungen zu unterschreiben.