Feldhilfe:
(2015)
Ausgleichsleistungen
Setzen sie hier ein Häkchen, wenn Sie Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs geleistet haben.
Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs nach einer Ehescheidung bzw. der Auflösung einer Lebenspartnerschaft sind ab 2015 als Sonderausgaben abzugsfähig. Im Gegenzug erfolgt eine Versteuerung beim Empfänger.