Feldhilfe:
(2015)
Anlage EÜR
Klicken Sie auf den Button "Anlage EÜR", um die Einnahmeüberschussrechnung zu bearbeiten.
Seit 2005 ist die Einnahmeüberschussrechnung standardisiert (§ 60 Abs. 4 und § 84 Abs. 3c EStDV). Das bedeutet: Einnahmen-Überschussrechner müssen das amtliche Formular "Anlage EÜR" ausfüllen und der Steuererklärung beifügen.