Feldhilfe:
(2015)
Die Gewinnermittlung erfolgt nach
Wählen Sie hier bitte aus, wie die Gewinnermittlung für Ihre selbständige Tätigkeit erfolgt:
- Einnahmeüberschussrechnung (§4 Absatz 3 EStG): Bei der Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) wird der Gewinn durch eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ermittelt. Diese Art der Gewinnermittlung eignet sich für kleinere Unternehmen.
- Bilanz (§ 4 Abs. 1 oder 5 EStG): Die Bilanzierung ist wesentlich aufwendiger, da eine Inventur durchgeführt werden muss und am Jahresende eine Bilanz (Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Schulden) sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt werden müssen.