Feldhilfe: (2015) 16.a Steuerfreier Lohn nach DBA Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): 16.a Steuerfreier Lohn nach DBA Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:Nummer 16 a): "Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen"