Feldhilfe:
(2015)
Unterhaltsleistungen
Geben Sie hier die geleisteten Unterhaltszahlugen an, den Sie im Jahr 2015 an Ihren geschiedenen Ehe-/Lebenspartner gezahlt haben. Berücksichtigen Sie dabei auch den Wert des etwa gewährten Sachunterhalts (Wohnung, Pkw usw.).
Für jeden von Ihnen unterstützten geschiedenen Ehe-/Lebenspartner können Sie maximal 13.805 Euro zzgl. übernommener Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abziehen.
Der Unterhalt für Kinder kann hier nicht berücksichtigt werden. Sollten Ihre Zahlungen Unterhalt für Kinder enthalten, müssen Sie diese abziehen.
Für die Geltendmachung der Unterhaltsleistungen als Sonderausgabe ist in jedem Fall die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners notwendig. Fügen Sie bitte die Anlage U bei.