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Feldhilfe: Hatten Sie im Jahr 2023 Ihren Wohnsitz ganz oder teilweise im Ausland?
Hatten Sie im Jahr 2023 Ihren Wohnsitz ganz oder teilweise im Ausland?

Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie im Jahr 2023 ganz oder teilweise im Ausland lebten.

Wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt haben, können Sie nur auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden. Dies gilt, wenn mindestens 90 % Ihrer Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder Ihre Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen, im Jahr 2023 nicht mehr als 10.908 Euro betragen.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Steuerjahr teilweise im Inland und teilweise im Ausland hatten, sind Sie nicht das ganze Jahr im Inland unbeschränkt steuerpflichtig gewesen. Für die Zeit, die Sie in Deutschland gewohnt haben, sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig. Die ausländischen Einkünfte, die Sie außerhalb dieses Zeitraums bezogen haben und die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, werden bei der Berechnung der Einkommensteuer (sog. "Progressionsvorbehalt") besonders berücksichtigt.