SteuerGo bietet als besonderen Service den Datenabruf an. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, personenbezogene Daten abzurufen, die beim Finanzamt über Sie gespeichert sind. Diese Daten können Sie direkt in Ihre Steuererklärung importieren.
Nachdem Sie den Service einmalig eingerichtet haben, erhalten Sie sofort Einblick in die Daten, die beim Finanzamt über Sie vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass nur die Daten der letzten 4 Steuerjahre abgefragt werden können. Das bedeutet, dass im Jahr 2024 nur die Daten von 2023, 2022, 2021 und 2020 abgerufen werden können.
Was ist der Datenabruf?
Der Datenabruf ist ein Serviceangebot von SteuerGo. Über den Datenabruf können Sie personenbezogene Daten, die bei Ihrem Finanzamt über Sie gespeichert sind, abrufen und direkt in Ihre Steuererklärung importieren.
Hinweis: Es können immer nur die Daten für die letzten 4 Steuerjahre abgefragt werden, d. h. im Jahr 2024 können die Daten für 2023, 2022, 2021 und 2020 abgerufen werden.
Nach der einmaligen Freischaltung des Datenabrufs stellt die Finanzverwaltung Ihre Daten in der Regel innerhalb von 48 Stunden zur Verfügung. Sobald die Daten einsehbar sind, informieren wir Sie per E-Mail. Alle Daten können Sie dann über die Seite "Meine Steuererklärung" auch in Ihren Steuerfall importieren. Sollte Ihr Finanzamt neue Daten für Sie bereitstellen, benachrichtigen wir Sie zukünftig automatisch.
Folgende, bei der Steuerverwaltung zu Ihrer Person gespeicherte Daten, werden Ihnen im Rahmen der sogenannten "vorausgefüllte Steuererklärung" (kurz: VaSt) durch die Finanzverwaltung bereitgestellt:
- Stammdaten des Steuerkontoinhabers, u. a. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und Bankverbindung
- Informationen zur Religionszugehörigkeit
- vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen
- Rentenbezugsmitteilung über Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, aus privaten Rentenversicherungen oder aus Altersvorsorgeverträgen
- Bescheinigung von Versicherungsbeiträgen - insbesondere zu gezahlten und erstatteten Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Altersvorsorgeaufwendungen
- Beiträge zur Basisversorgung (Rürup-Rente)
- Beiträge zur Riester-Rente
- Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosen-, Eltern- oder Krankengeld
Der Datenumfang soll in den nächsten Jahren schrittweise erweitert werden. Es ist geplant, zukünftig weitere elektronische Daten zu sammeln und diese dem Steuerbürger zum Datenabruf zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören u. a.:
- Vermögenswirksame Leistungen
- Teile der Anlage V (z.B. Einheitswertaktenzeichen, Lage des Grundstücks)
- Zuwendungsbestätigungen (Spenden)
- Grad der Behinderung
Die rechtlichen Grundlagen hierfür wurden 2016 mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens geschaffen werden.
Mit dem Datenabruf können die genannten Informationen angezeigt und auch automatisch in Ihre Einkommensteuererklärung übernommen werden. Auch wenn Sie elektronische Daten abrufen und übernehmen, können alle Angaben anschließend immer noch manuell ändern und ggf. korrigieren.
Wichtig: Nehmen Sie Änderungen vor, weil Ihrer Meinung nach dem Finanzamt fehlerhafte oder veraltete Daten vorliegen, sollten Sie die Änderung auch gegenüber dem Fiskus nachweisen. Ansonsten werden die von Ihnen gemachten Änderungen sehr wahrscheinlich wieder zu Ihrem Nachteil gestrichen.
Online-Abgabe Ihrer Steuererklärung
Wenn Sie den Datenabruf in SteuerGo freigeschaltet haben, kann die Übermittlung der Steuererklärung sofort erfolgen. Hierzu werden die Stammdaten des Steuerkontoinhabers (u. a. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer), die bei der Steuerverwaltung über Sie gespeichert sind, zur Identifizierung mit den Angaben in der Steuererklärung geprüft.
Was ist der Datenabruf?
Welche Vorteile bietet der Datenabruf mit SteuerGo?
- Weniger Fehler bei der Erfassung der Daten:
Das manuelle Eintippen von Bescheinigungen entfällt. Sie müssen die Daten nicht mehr manuell eingeben, sondern nach der Übernahme nur noch überprüfen und ggf. ergänzen.
- Fehlerhafte Eintragungen werden verhindert:
Die Daten werden in die zutreffenden Felder in der Einkommensteuererklärung eingefüllt.
- Sie sparen Zeit:
Sie müssen die übernommenen Daten lediglich überprüfen. So haben Sie mehr Zeit für Ergänzungen, mit denen man wirklich Steuern sparen kann, wie z. B. Ausgaben zu Handwerkerleistungen, Werbungskosten oder Sonderausgaben.
- Höhere Transparenz:
Sie wissen bereits bei der Erstellung der Steuererklärung, welche Daten das Finanzamt über Sie vorliegen hat. Das erhöht die Transparenz im sonst eher undurchsichtigen Besteuerungsverfahren.
- Abweichungen auf einen Blick:
Mit der optionalen Bescheiddatenabholung sehen Sie eventuelle Abweichungen auf einen Blick, das erleichtert die Prüfung des Steuerbescheids.
- Online-Abgabe
Wenn Sie den Datenabruf freigeschaltet haben, kann die Übermittlung der Steuererklärung sofort online erfolgen.
Welche Vorteile bietet der Datenabruf mit SteuerGo?
Wie erleichtert der Datenabruf das Ausfüllen und Abgabe der Steuererklärung?
- Die elektronisch bereitgestellten Daten können von Ihnen automatisch in Ihre Einkommensteuererklärung übernommen werden.
- Wenn Sie Ihre Steuererklärung auf der Website SteuerGo öffnen, können Sie die Daten auf der Seite "Meine Steuererklärung" direkt abrufen und in Ihre Steuererklärung importieren.
- Sobald die Finanzverwaltung neue Daten oder eine aktualisierte Version bestehender Daten zur Verfügung stellt, erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail.
Hinweis: Es können immer nur die Daten für die letzten 4 Steuerjahre abgefragt werden, d.h. im Jahr 2024 können die Daten für 2023, 2022, 2021 und 2020 abgerufen werden
Online-Abgabe Ihrer Steuererklärung
Wenn Sie den Datenabruf in SteuerGo freigeschaltet haben, kann die Übermittlung der Steuererklärung sofort erfolgen. Hierzu werden die Stammdaten des Steuerkontoinhabers (u. a. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer), die bei der Steuerverwaltung über Sie gespeichert sind, zur Identifizierung mit den Angaben in der Steuererklärung geprüft.
Wie erleichtert der Datenabruf das Ausfüllen und Abgabe der Steuererklärung?
Ab wann kann ich das Angebot für den elektronischen Datenbabruf nutzen?
Die Finanzverwaltung stellt die neusten elektronischen Daten jeweils zu Beginn des Folgejahres zur Verfügung. Wenn Sie also beispielsweise die Steuererklärung für 2023 bearbeiten wollen, stehen die elektronischen Daten frühestens Anfang 2024 zum Abruf bereit.
Die Daten zu Ihrer Person können Ihnen aber erst dann angezeigt werden, wenn diese an die Finanzverwaltung übermittelt wurden. Für die Übermittlung der Daten zu Ihrer Einkommensteuererklärung hat zum Beispiel Ihr Arbeitgeber oder Ihre Krankenversicherung aufgrund der gesetzlichen Fristen bis zum 28. Februar des Folgejahres Zeit.
Die elektronischen Daten zur Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2023müssen Arbeitgeber also spätestens bis Ende Februar 2024 an die Finanzverwaltung gemeldet haben. Eine Nutzung des Datenabrufs empfiehlt sich daher erst ab März des Folgejahres.
Wenn Sie den elektronischen Datenabruf bei SteuerGo eingerichtet haben, erhalten Sie in jedem Fall automatisch per E-Mail eine Benachrichtigung, sobald neue Daten für Sie von der Steuerverwaltung bereitgestellt wurden.
Ab wann kann ich das Angebot für den elektronischen Datenbabruf nutzen?
Ist der Datenabruf auch sicher?
Das Thema Datenschutz hat für SteuerGo oberste Priorität. Nur Sie können Ihre Daten in Ihrem Kundenkonto abrufen und einsehen.
Ihre Daten übertragen Sie über das Internet. Zum Schutz des Steuergeheimnisses werden die Steuerdaten immer verschlüsselt.
- Die Software und die Daten werden in einem Hochsicherheitsrechenzentrum in Deutschland gehosted.
- Alle Steuerdaten werden verschlüsselt abgespeichert.
- Sichere HTTPS Übertragung Ihrer Daten (SSL-Zertifikat).
- Starke 256-Bit-Verschlüsselung, Root-Zertifikat mit 2048 Bit.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ist der Datenabruf auch sicher?