Wie werden Fragen zu SteuerGo beantwortet?
Für den technischen Support stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung: Handbuch, E-Mail-Support, telefonischer Support.
Sie erhalten Hilfe und Antworten zu:
- Programmbedienung
- Datenprüfung / Validierung
- Datenübernahme aus dem Vorjahr
- Online- oder Papier-Abgabe Ihrer Steuererklärung
- Einkäufe in unseren Shop
- und ähnliche Themen
Wichtiger Hinweis: Es darf keine steuerliche Beratung über unseren Kundenservice erfolgen. Als Anbieter von Steuersoftware dürfen wir keine individuellen Steuerfragen beantworten und müssen uns auf die Lösung technischer Probleme beschränken.
Wie werden Fragen zu SteuerGo beantwortet?
Wo erhalte ich persönliche Hilfe bei Fragen zur Steuererklärung?
Laut Steuerberatungsgesetz darf eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuerfragen nur von befugten Personen und Vereinigungen ausgeübt werden. Dies können z. B. Steuerberater sein, deren hohe Vergütung auf Basis der Steuerberatergebührenverordnung insbesondere bei komplexeren Steuerfällen wirtschaftlich sinnvoll und durch Haftpflichtversicherungen abgesichert ist.
Anbieter von Steuersoftware hingegen dürfen keine individuellen Steuerfragen beantworten und müssen sich auf die Lösung technischer Probleme beschränken. Dennoch kann Ihnen der umfangreiche Online-Ratgeber von SteuerGo als Steuerhandbuch bei der Beantwortung vieler praktischer Fragen helfen.
Unter Umständen erhalten Sie eine hilfreiche kostenlose Antwort von den Sachbearbeitern Ihres Finanzamts zu einfachen Steuerfragen, doch diese sind unverbindlich.
Wenn Sie dagegen zu schwierigeren Sachverhalten eine verlässliche Auskunft benötigen, können Sie eine verbindliche Auskunft beantragen. Dazu müssen Sie schriftlich den Sachverhalt genau darlegen, die Frage formulieren und die eigene Rechtsauffassung auch gleich mitliefern, sodass der Finanzbeamte im Wesentlichen nur mit ja oder nein antworten muss. Seit 2007 wird für eine verbindliche Auskunft eine Gebühr fällig, deren Höhe nicht vom Schwierigkeitsgrad der Frage abhängt, sondern vom Wert der steuerlichen Auswirkung, dem sog. Gegenstandswert. Dabei wenden die Finanzämter die Tabelle für Gerichtsgebühren gemäß § 34 GKG an.
Die Mindestgebühr bei einem Gegenstandswert von 10.000 Euro beträgt 241 Euro und die Höchstgebühr bei einem Gegenstandswert von 30 Mio. Euro beträgt sage und schreibe 109.736 Euro. In einem Fall verlangte das Finanzamt diese Höchstgebühr, obwohl der Arbeitsaufwand vielleicht 150 bis 180 Arbeitsstunden betrug, was einer Zeitgebühr von lediglich 15.000 bis 18.000 Euro entsprach (FG Schleswig-Holstein vom 1.10.2010, 1 K 282/07).
Wichtig: Die Gebühr ist nicht nur dann zu bezahlen, wenn die beantragte Auskunft erteilt wird, sondern auch dann, wenn das Finanzamt eine negative Auskunft gibt, eine Auskunft aus formalen Gründen ablehnt oder der Bürger seinen Antrag zurücknimmt.
Wo erhalte ich persönliche Hilfe bei Fragen zur Steuererklärung?
Wie öffne ich Dokumente im PDF-Format?
Während der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung stellt SteuerGo Ihnen verschiedene Dokumente im PDF-Format zur Verfügung. Hierzu zählen die ausgefüllten Steuerformulare bei der Abgabeart „Papier“ bzw. die komprimierte Steuererklärung, die Sie unterschrieben nachreichen müssen, wenn Sie sich für die Abgabeart „Online Basis“ entschieden haben.
Wenn das Öffnen dieser Dokumente fehlschlägt, müssen Sie wahrscheinlich die Software Adobe Reader installieren oder aktualisieren, die Sie hier herunterladen können. Ansonsten kann dies auch an den Sicherheitseinstellungen Ihres Internet-Browsers oder an einer Viren- und Sicherheits-Software liegen, die den Download von Dateien aus dem Internet blockieren können. Bitte beachten Sie auch dementsprechende Hinweise dieser Software.
Wie öffne ich Dokumente im PDF-Format?