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Hinweis: Geben Sie hier nur den tatsächlichen Abschreibungsbetrag für das Jahr 2021 an. Kürzen Sie Ihre vollen Abschreibungen gegebenenfalls um nicht zur Einkünfteerzielung genutzte Flächenanteile!

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021 online. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Sonderabschreibungen § 7b EStG

Wer kann die Sonderabschreibung nach §7b EStG in Anspruch nehmen?

Wer neue Wohnungen baut, soll Steuern sparen können. Das "Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus" sieht zur Ankurbelung der Investitionstätigkeit eine neue befristete Sonderabschreibung nach § 7b EStG vor.

Die Sonderabschreibung trägt hierzu durch gezielte Förderung des Neubaus von Mietwohnungen bei. Durch die Regelung werden nicht nur Wohnungen im Zusammenhang mit dem Neubau von Gebäuden gefördert, sondern auch Maßnahmen zur Schaffung neuer Wohnungen in bestehenden Gebäuden. Die Maßnahme soll auch in Gebieten mit Flächenknappheit für die entsprechenden Anreize sorgen.

Die 7b-Sonderabschreibung beträgt

  • im Jahr der Anschaffung oder Herstellung: 5 % der Anschaffungs-/Herstellungskosten
  • in den folgenden drei Jahren: je 5 % bis 2.000 Euro je qm Wohnfläche

Zusätzlich ist die lineare AfA von 2 % p.a. absetzbar, die sich allerdings auf eine andere Bemessungsgrundlage bezieht, nämlich die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 7 Abs. 4 EStG).

Da eine vergleichbare Regelung wie § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG fehlt, ist davon auszugehen, dass die Sonderabschreibung im Erstjahr bei unterjähriger Anschaffung oder Herstellung nicht zeitanteilig gekürzt werden muss.

Innerhalb des Abschreibungszeitraums von 4 Jahren können somit 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden (4 x 5 Prozent und 4 x 2 Prozent). Die AfA ab dem 5. Jahr ergibt sich als Restwert-AfA gemäß § 7a Abs. 9 EStG: Restwert dividiert durch 46 Jahre.

Bedingungen im Überblick

  • Begünstigt sind nur Gebäude, deren Baukosten nicht höher als 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche sind.
  • Förderfähig sind jedoch nur Baukosten bis höchstens 2.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
  • Für die Sonderabschreibung ist ein bestimmter Stichtag zu beachten - und dieser Stichtag ist der 31.12.2021! Begünstigt sind nur Investitionen, für die ein Bauantrag zwischen dem 1.9.2018 und dem 31.12.2021 gestellt wird. Sofern ein Bauantrag nicht erforderlich ist, muss die Bauanzeige bis zum 31.12.2021 erfolgen. Für Mietwohnungen, die nach den baurechtlichen Vorschriften ohne Bauantrag bzw. Bauanzeige errichtet werden können, kann hinsichtlich des genannten Zeitraums auf den Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung abgestellt werden (BMF-Schreiben vom 21.9.2021, IV C 3 - S 2197/19/10009 :009).

Gefördert werden nur neue Wohnungen

Sonderabschreibungen kommen nur in Betracht, wenn durch Baumaßnahmen neue Wohnungen hergestellt werden oder diese bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft werden. Begünstigt sind

  • Wohnungen in neuen oder vorhandenen Gebäuden,
  • andere Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind (Gebäude),
  • Eigentumswohnungen,
  • im Teileigentum stehende Räume. Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.

(2021): Wer kann die Sonderabschreibung nach §7b EStG in Anspruch nehmen?

Feldhilfen

Sonderabschreibungen § 7b EStG

Wählen Sie Ja, wenn Sie Sonderabschreibungen nach § 7b EStG (Mietwohnungsneubau) für das Objekt erfassen wollen.

Nach § 7b EStG können Sie für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen
bis zu jährlich 5 % der Bemessungsgrundlage neben der linearen Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 4 EStG in Anspruch nehmen.

Begünstigt sind Baumaßnahmen, die aufgrund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen schaffen. Für Mietwohnungen, die nach den baurechtlichen Vorschriften ohne Bauantrag bzw. Bauanzeige errichtet werden können, kann hinsichtlich des genannten Zeitraums auf den Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung abgestellt werden (BMF-Schreiben vom 21.9.2021, IV C 3 - S 2197/19/10009 :009).

Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass

  • die Wohnung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union belegen ist und
  • die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Wohnung 3.000 Euro  je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen und
  • die Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren entgeltlich zu Wohnzwecken überlassen wird.

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung darf maximal 2.000 Euro  je Quadratmeter Wohnfläche betragen. Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist eine De-minimis-Beihilfe. Diese wird nur gewährt, wenn die Voraussetzungen der De-minimis-Verordnung eingehalten werden. Hierzu sind die Angaben über die Höhe weiterer De-minimis-Beihilfen, die
Sie in den beiden vorangegangenen sowie im laufenden Veranlagungszeitraum erhalten haben, erforderlich.

 

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG

Summe der Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG