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Welche Beiträge zur Arbeitslosigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung kann ich angeben?
Beiträge für freiwillige Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit können geltend gemacht werden.
Wer eine freiwillige Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann die Beiträge hierzu als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen.
Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, soweit der Höchstbetrag für "andere Versicherungen" in Höhe von 1.900 Euro bei Arbeitnehmern und Rentnern und 2.800 Euro bei Selbständigen noch nicht mit Beiträgen zur Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft ist.
(2021): Welche Beiträge zur Arbeitslosigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung kann ich angeben?
Lohnt sich eine freiwillige Berufsunfähigkeitsversicherung?
Seit der Reform der gesetzlichen Rente im Jahr 2001 hat sich auch einiges in der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung geändert. Für alle, die ab dem 2. Januar 1961 geboren wurden, gibt es im Fall der Fälle praktisch keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Denn es wird nicht mehr wie vorher zwischen gesetzlicher Berufs- und Erwerbsunfähigkeit unterschieden.
Stattdessen gibt es eine zweistufige Erwerbsminderungsrente, die einzig davon abhängt, ob der Versicherte überhaupt noch erwerbstätig sein kann, unabhängig von seinem bisherigen Beruf und den aktuellen Aussichten auf dem Arbeitsmarkt.
Wer drei bis sechs Stunden am Tag arbeiten könnte - egal in welchem Beruf -, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente, die der bisherigen Erwerbsunfähigkeitsrente entspricht, gibt es nur für diejenigen, denen keine drei Stunden tägliche Arbeit zugemutet werden kann.
Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Rentenversicherten, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Für sie gilt der Berufsschutz weiterhin. Sie erhalten die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn sie nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten können. Jüngere Arbeitnehmer können eine Erwerbsminderungsrente nur dann beziehen, wenn sie generell nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr berufstätig sein können. Ist allerdings nachweislich keine Teilzeitstelle zu finden, könnten auch diejenigen eine volle - arbeitsmarktbedingte - Erwerbsminderungsrente bekommen, denen von ihrem täglichen Leistungsvermögen her eigentlich nur die halbe Erwerbsminderungsrente zusteht.
Zusätzlich muss man mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben, um überhaupt Anspruch auf die gesetzliche Rente zu erhalten. Während der ersten neun Jahre einer Berufsunfähigkeit gelten die Ansprüche nur befristet. Alle drei Jahre wird geprüft, ob der Versicherte nicht wieder arbeitsfähig ist.
Alle Arbeitnehmer, die noch mindestens sechs Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen können - und davon ist in vielen Fällen auszugehen - erhalten aus der Rentenkasse keinen einzigen Cent.
Berufsunfähigkeit privat versichern
Um bei einer Berufsunfähigkeit den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, kommt man um eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung fast nicht herum. Je früher man sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, desto niedriger sind die monatlichen Beiträge.
Hinzu kommt, dass die Beitrittsbarrieren mit dem Alter höher werden. Versicherungen verlangen dann oft Gesundheitsprüfungen oder sie verweigern den Abschluss von vornherein. Viele Versicherungsgesellschaften bieten den Schutz bei Berufsunfähigkeit als eigenständige Police an. Beiträge und Leistungen sind hier sehr unterschiedlich, vergleichen Sie die Angebote also genau.
Doch der eigenständige Vertrag ist nicht unbedingt der günstigste. Wer Angehörige zu versorgen hat, entscheidet sich am besten für eine Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz. Dieser kombinierte Vertrag ist meist nur unwesentlich teurer, häufig sogar günstiger als die eigenständige Police. Neben der Berufsunfähigkeitsrente ist mit dem Doppelpack auch die Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall gesichert.
Auch für Auszubildende und Studenten, die erst später eine Familie gründen werden, ist diese Variante empfehlenswert, selbst wenn die Risikolebensversicherung im Moment noch nicht benötigt wird. Weniger empfehlenswert ist hingegen die Kapitallebensversicherung mit BU-Zusatz. Diese vereint die Leistungen der Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung mit einem Sparplan. Bei Invalidität übernimmt die Versicherung die Sparbeiträge, die Altersvorsorge ist also auch bei Berufsunfähigkeit gesichert.
Aber: Die Beiträge zur Kapitallebensversicherung sind sehr hoch. Zwar kann man die Zahlungen bei Bedarf eine Zeit lang ruhen lassen, doch währenddessen verliert man auch den Berufsunfähigkeitsschutz. Entscheiden Sie sich also lieber für die Risikolebensversicherung mit BU-Zusatz und ein getrenntes Programm zur Altersvorsorge.
(2021): Lohnt sich eine freiwillige Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wie kann ich mich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern?
Für Selbstständige mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden gibt es eine günstige Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung - im Amtsdeutsch: das "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag". Für einen geringen Beitrag kann sich jeder, der innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig tätig war, gegen Arbeitslosigkeit versichern, wenn er ein eigenes Unternehmen gründet oder eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt. Es wird auch der Bezug einer Entgeltersatzleistung, wie etwa Arbeitslosengeld, als Voraussetzung akzeptiert, die Dauer spielt hierbei keine Rolle.
Zur freiwilligen Weiterversicherung muss sich der Gründer allerdings schnell entscheiden, denn die Aufnahme ist nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit möglich.
Der monatliche Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung bemisst sich an der vollen Bezugsgröße der Sozialversicherung. Die Bezugsgröße beträgt im Jahr 2021 3.290 Euro/Monat (2020: 3.185 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) beträgt 3.115 Euro/Monat (2020: 3.010 Euro/Monat). Daraus ergeben sich ab 2021 Beiträge von 78,96 Euro (West) bzw. 74,76 Euro (Ost). Für Gründerinnen und Gründer gibt es eine Sonderregelung (§ 345b, § 434w SGB III). Demnach zahlen sie bis zum Ablauf des ersten Kalenderjahres nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit generell nur den hälftigen Beitrag.
Scheitert die Geschäftsidee und verliert der Gründer sein Einkommen bzw. gibt er sein Unternehmen wieder auf, erhält er Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich normalerweise nach dem erzielten Bruttogehalt vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Auch bei der freiwilligen Versicherung wird das frühere versicherungspflichtige Arbeitsentgelt als Arbeitnehmer herangezogen, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld mindestens 150 Tage als Arbeitnehmer versicherungspflichtig beschäftigt waren. Doch wenn vor Eintritt der Arbeitslosigkeit innerhalb der letzten zwei Jahre keine 150 Tage mit Beitragszeiten nachgewiesen werden können, orientiert sich das Arbeitslosengeld I nach einem fiktiven Arbeitsentgelt. Die Höhe dieses fiktiven Arbeitsentgelts wiederum richtet sich pauschal nach der beruflichen Qualifikation. Dabei ist die Qualifikation maßgebend, die für eine Beschäftigung erforderlich ist, auf die die Agentur für Arbeit ihre Vermittlungsbemühungen in erster Linie zu erstrecken hat.
Im Jahre 2017 ist für alle Pflegepersonen - nicht nur für Angehörige - eine Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung eingeführt worden(§ 26 Abs. 2b SGB III):
- Versicherungspflichtig sind Personen, die aus dem Berufsleben aussteigen, um sich pflegebedürftigen Angehörigen im Pflegegrad 2 bis 5 zu widmen.
- Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegt.
- Weitere Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson unmittelbar vor Aufnahme der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung war (als Arbeitnehmer) oder Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung der Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld) hatte.
- Die Beiträge werden allein von den Pflegekassen gezahlt, und zwar für die gesamte Dauer der Pflegetätigkeit.
Als beitragspflichtige Einnahme gilt bei Personen, die als Pflegepersonen versicherungspflichtig sind, ein Arbeitsentgelt in Höhe von 50 Prozent der monatlichen Bezugsgröße; dabei ist die Bezugsgröße für das Beitrittsgebiet maßgebend, wenn der Tätigkeitsort im Beitrittsgebiet liegt. Die Bezugsgröße in der Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt monatlich 3.290 Euro in den alten Bundesländern und 3.115 Euro in den neuen Bundesländern. Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung beträgt 2,4 Prozent im Jahr 2021 (§ 345 Nr. 8 SGB III seit 1.1.2017).
Seit dem 1.8.2016 können auch Eltern, die nach dem dritten Lebensjahr des Kindes eine Elternzeit gemäß § 15 BEEG in Anspruch nehmen, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern (§ 28a Abs. 1 Nr. 4 SGB III).
(2021): Wie kann ich mich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern?