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Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Haushalt:



Vermeiden Sie rückwirkende Zahlungen

Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich, d.h. ein im August überwiesener Betrag kann nur für den Unterhalt im August oder den Folgemonaten bestimmt sein. Beziehen sich die Unterstützungsleistungen nicht auf das gesamte Kalenderjahr, sondern nur auf einzelne Monate, wird der Höchstbetrag für Unterstützungsleistungen entsprechend gekürzt.

(2021): Vermeiden Sie rückwirkende Zahlungen



Unterhaltsleistungen: Übergabe von Bargeld für Angehörige im Ausland absetzbar

Viele ausländische Mitbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, unterstützen ihre Angehörigen im Ausland. In diesem Fall stellt das Finanzamt strengere Anforderungen an den Nachweis der Unterhaltszahlungen und an die Bedürftigkeit des Empfängers. Oftmals werden Barbeträge für die Angehörigen auch Mittelspersonen mitgegeben, wenn diese in die Heimat fahren.

Als Mittelsperson zählt auch ein neutrales gewerbliches Transportunternehmen. Einen solchen Geldtransfer will das Finanzamt grundsätzlich nicht steuermindernd anerkennen (BMF-Schreiben vom 7.6.2010, BStBl. 2010 II S. 588, Tz. 17).

Eine Ausnahme soll nur dann gelten, wenn wegen der besonderen Situation im Wohnsitzstaat (z. B. Krisengebiet) kein anderer Zahlungsweg möglich ist. In diesem Fall müssen Sie die Identität der Mittelsperson (Name und Anschrift), den genauen Reiseverlauf sowie einen lückenlosen Nachweis über die Herkunft des Geldes in Deutschland und die Übergabe an den Unterhaltsempfänger dokumentieren. Die Reise selbst muss durch Fahrkarten, Tankquittungen, Grenzübertrittsvermerke, Flugscheine, Visa usw. nachgewiesen werden.

Aktuell hat das Finanzgericht Baden-Württemberg die strenge Sicht des Fiskus ein wenig geweitet und entschieden, dass Unterhaltsleistungen an nahe Angehörige in Italien auch dann steuerlich absetzbar sind, wenn die Übergabe von Bargeld mittels Geldboten erfolgt und wenn sich die Überbringung durch Vernehmung des Geldboten als Zeugen tatsächlich belegen lässt (FG Baden-Württemberg vom 21.7.2015, 8 K 3609/13, veröffentlicht am 2.3.2016).

Der Fall: Ein italienischer Gastarbeiter will Unterhaltszahlungen in Höhe von 6.000 Euro als außergewöhnliche Belastungen absetzen, die er an seine in Italien lebenden Eltern geleistet hat. 200 Euro waren durch Geldversand an eine italienische Bank transferiert worden, die weiteren Beträge von 1.800 Euro und 4.000 Euro hatte der Mann von seinem Bankkonto abgehoben und einem Bekannten mitgegeben, der als Lebensmittelimporteur tätig war und aus diesem Grunde regelmäßige Reisen nach Süditalien unternahm.

Der Vater war seit langem arbeitslos, die Mutter verfügte nur über geringe Einkünfte aus einer Teilzeiterwerbstätigkeit als Putzfrau. Ein eigenes Bankkonto hatten die Eltern nicht. Das Finanzamt erkannte die Unterhaltsaufwendungen nicht an. Dies sahen die Finanzrichter anders, nachdem sie den Geldboten als Zeugen vernommen hatten. Die ausführliche Schilderung des Zeugen zu den näheren Umständen der Fahrten nach Italien und der Übergabe der Barbeträge sah das Finanzgericht als glaubhaft und widerspruchsfrei an.

Wichtig

Unterhaltsleistungen sind bis zum Höchstbetrag von 9.744 Euro (2021) als außergewöhnliche Belastungen ohne Anrechnung einer zumutbaren Belastung absetzbar. Angerechnet werden allerdings eigene Einkünfte und Bezüge oberhalb von 624 Euro pro Jahr.

Gekürzt werden der Unterhaltshöchstbetrag und Anrechnungsfreibetrag gemäß der Ländergruppeneinteilung um ein, zwei oder drei Viertel, wenn der Unterhaltsempfänger in einem Land mit niedrigerem Lebensstandard lebt.

 

Achtung

Achtung: Aktuell hat der Bundesfinanzhof wie folgt entschieden: Es bleibt dabei, dass Unterhaltsleistungen immer nur bis zum Jahresende steuerlich berücksichtigt werden und der Höchstbetrag bei unterjähriger Zahlung zu zwölfteln ist (BFH-Urteil vom 25.4.2018, VI R 35/16).

Der Fall: Der Schwiegersohn leistet im Dezember 2010 eine Unterhaltszahlung in Höhe von 3.Euro an seinen in Brasilien lebenden Schwiegervater, die für ein ganzes Jahr bestimmt ist. Denn eine monatliche Zahlung sei wegen der hohen Gebühren für Auslandsüberweisungen nicht sinnvoll. Das Finanzamt erkennt diese Zahlung jedoch nur mit einem Zwölftel des Höchstebetrages (für Dezember) an, da Unterhaltsleistungen nur absetzbar seien, soweit sie dem laufenden Lebensbedarf der unterhaltenen Person im Kalenderjahr der Leistung dienten. Das FG Nürnberg hatte die gesamte Zahlung im Jahre 2010 anerkannt. Dem hat der BFH jetzt widersprochen.

(2021): Unterhaltsleistungen: Übergabe von Bargeld für Angehörige im Ausland absetzbar



Wie kann ich Unterhalt an eine bedürftige Person absetzen?

Wenn Sie an einen Angehörigen Unterhaltsleistungen zahlen, können Sie diese als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen, ohne dass eine zumutbare Belastung angerechnet wird. Das Finanzamt berücksichtigt die Unterstützung aber nur dann, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen stehen. Zieht man die Unterhaltsleitungen von Ihrem Nettoeinkommen ab, muss dieses noch ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihres Partners und Ihrer Kinder zu bestreiten. Das ist die so genannte Opfergrenze, also die Grenze, bis zu welcher das Finanzamt Ihre Unterhaltsleistungen anerkennt. Die Opfergrenze gilt nicht bei Unterhaltsleitungen an Ihren Ex-Ehepartner oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner. Das gleiche gilt, wenn Sie Unterhaltsleistungen an Ihren mittellosen Lebenspartner zahlen, mit dem Sie in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.

Wie berechnet sich die Opfergrenze?
Grundlage für die Berechnung der Opfergrenze ist Ihr Nettoeinkommen, also alle Einnahmen (steuerpflichtig und steuerfrei). Dazu zählen zum Beispiel Ihr Arbeitslohn, Kindergeld aber auch Arbeitslosengeld. Davon abgezogen werden Lohnsteuer, Kirchensteuer, die Sozialabgaben, der Solidaritätszuschlag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bzw. die Werbungskosten. Die Opfergrenze beträgt dann ein Prozent je volle 500 Euro des Nettoeinkommens. Bei Ehegatten wird das gemeinsame Einkommen zur Berechnung herangezogen. Höchstens werden jedoch 50 Prozent Ihres Nettoeinkommens als Opfergrenze anerkannt. Der Prozentsatz verringert sich um jeweils fünf Prozentpunkte für jedes Ihrer Kinder für das Sie Kindergeld erhalten und um ebenfalls fünf Prozentpunkte für Ihren Ehepartner, jedoch höchstens um insgesamt 25 Prozent.

Beispiel: Sie sind verheiratet, haben zwei Kinder und unterstützen Ihre Eltern mit 9.000 Euro pro Jahr. Ihr Jahresnettoeinkommen beträgt 24.000 Euro.

Nettoeinkommen: 24.000 Euro

  • 1 Prozent je volle 500 Euro: 48 Prozent
  • Abzüglich Ehepartner: -5 Prozent
  • Abzüglich 2 Kinder: -10 Prozent
  • Verbleiben: 33 Prozent

Ihre Opfergrenze beträgt demnach 33 Prozent von 24.000 Euro, also 7.920 Euro. Von Ihren Unterhaltszahlungen in Höhe von 9.000 Euro werden also nur 7.920 Euro anerkannt. Auch hier gilt der Unterhaltshöchstbetrag in Höhe von 9.168 Euro (2019), ggf. zuzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, falls Sie solche Beiträge für den Unterhaltsempfänger übernommen haben.

(2021): Wie kann ich Unterhalt an eine bedürftige Person absetzen?



Kann ich auch einmalige Zahlungen angeben?

Auch gelegentliche oder einmalige Unterhaltsleistungen sind im Rahmen der Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen steuerlich abziehbar.

Bei einer einmaligen Unterhaltszahlung nimmt das Finanzamt stets an, das diese dem Unterhaltsbedarf bis zum Jahresende dienen soll. Der Unterhaltshöchstbetrag wird dann für die vorangegangenen Monate um jeweils ein Zwölftel gekürzt wird. Leisten Sie also eine Zahlung im September wird der Unterhaltshöchstbetrag um 8/12 gekürzt. Leisten Sie dagegen die Einmalzahlung gleich im Januar, wird der Unterhaltshöchstbetrag nicht gekürzt. Eine Unterhaltsleistung im Januar sichert somit den vollen Unterhaltshöchstbetrag für das ganze Jahr, wenn die unterstützte Person auch das ganze Jahr bedürftig ist. Die Unterhaltszahlung soll immer zur Deckung des Lebensbedarfs bis zur nächsten Zahlung reichen. Ob diese Zahlungen den anteiligen Höchstbetrag erreichen, spielt keine Rolle.

Ausnahme

Unterhaltszahlungen an den Ehegatten können immer bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Zahlung erfolgt.

(2021): Kann ich auch einmalige Zahlungen angeben?



Unterhalt an Angehörige im Ausland: Verschärfter Nachweis bei Bargeldübergabe

Viele ausländische Mitbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, unterstützen Angehörige im Ausland. Aber auch Personen, die einen ausländischen Ehepartner haben, leisten Unterhalt an dessen Angehörige. Bei Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland stellt das Finanzamt seit 2007 strengere Anforderungen an die Bedürftigkeit des Empfängers und an den Nachweis der Unterhaltszahlungen. Dabei gelten für Bargeldübergaben besonders strenge Nachweisanforderungen.

Der Bundesfinanzhof hat Unterhaltsleistungen an die in Ungarn lebende Mutter abgelehnt, weil die Bargeldübergaben nicht hinreichend nachgewiesen wurden. Bei Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Unterstützungsempfänger seien die Beteiligten in besonderem Maße verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuwirken und die Beweismittel zu beschaffen. Welche Beweismittel zum Nachweis eines Sachverhalts erforderlich sind, richte sich nach den Umständen des Einzelfalles (BFH-Urteil vom 9.3.2017, VI R 33/16).

  • Der Nachweis einer Bargeldübergabe erfordert neben einer belastbaren Empfängerbestätigung einen zeitnahen, lückenlosen Nachweis der "Zahlungskette", also Nachweise über die Abhebungen oder konkrete Verfügbarkeit dieser Beträge zum Zeitpunkt der Übergabe durch den Unterhaltszahler. Allein das Vorliegen entsprechender Einkommens- und Vermögensverhältnisse genügt hierfür nicht.
  • Darüber hinaus muss der Unterhaltszahler das "Wie und Wann" der Bargeldübergabe im Einzelnen darlegen und belastbar nachweisen. Deshalb steht einer überzeugenden Nachweisführung der Umstand entgegen, dass der Zahler nicht nachweisen kann, dass er zur behaupteten Bargeldübergabe am Übergabeort gewesen ist. Zwar muss der Unterhaltszahler die Barzuwendung nicht persönlich übergeben, dann hat er jedoch "Roß und Reiter", d.h. den Überbringer des Geldes, zu benennen.
  • Im Urteilsfall fehlt es am Nachweis, dass die angegebenen Zahlungen tatsächlich geleistet worden sind. Die vorgelegten Empfangsbestätigungen genügen hierfür nicht. Aus ihnen ist nicht ersichtlich, ob dem Unterhaltsempfänger die Zuwendungen als Einmalbetrag oder in Teilbeträgen übergeben worden sind. Denn die Bestätigungen lauteten auf die Zahlung von insgesamt 1 800 Euro. Auch ist aus den Bestätigungen nicht ersichtlich, zu welchem Zeitpunkt die Zahlung(en) geleistet wurden. Die Schriftstücke sind zwar datiert. Das Datum lässt je-doch nur auf den Tag ihrer Ausstellung, nicht aber auf den Zeitpunkt der Bargeldübergabe schließen.
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Eine Erleichterung aber räumt der BFH ein: "Die Erfüllung der Pflichten zur Aufklärung des Sachverhalts sowie zur Vorsorge und Beschaffung von Beweismitteln muss erforderlich, möglich, zumutbar und verhältnismäßig sein." So können etwa im Fall eines Bürgerkrieges Beweiserleichterungen hinsichtlich der Beschaffung amtlicher Bescheinigungen in Betracht kommen.

 

 

Hinweis

Bei Barzahlungen an Angehörige im Ausland stellt das Finanzamt an den Nachweis erhöhte Anforderungen: Das Finanzamt verlangt, dass Sie inländische Belege über das Vorhandensein entsprechender Mittel, z.B. Abhebungsnachweise, vorlegen. Zwischen der Abhebung und der jeweiligen Geldübergabe muss ein Zusammenhang erkennbar sein und darf deshalb höchstens zwei Wochen betragen. Falls Sie Barzahlungen anlässlich von Besuchsreisen geltend machen, müssen Sie auch die Reise nachweisen, etwa durch Fahrkarten, Tankquittungen, Grenzübertrittsvermerke, Flugscheine, Visa usw. Barzahlungen müssen Sie durch eine Empfängerbestätigung nachweisen. Darin müssen enthalten sein: Name und Anschrift des Unterhaltszahlers sowie des Unterhaltsempfängers, Zeitpunkt der Geldübergabe, Ort und Datum der Ausstellung der Bestätigung, Unterschrift des Empfängers

(2021): Unterhalt an Angehörige im Ausland: Verschärfter Nachweis bei Bargeldübergabe

Feldhilfen

Wohnsitzland

Geben Sie hier an, in welchem Land die von Ihnen unterstützte Person ihren Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Lebt die Person im Ausland, kann es zu einer Kürzung des Unterhaltshöchstbetrages kommen.

Unterhaltszeitraum

Geben Sie hier den Zeitraum an, für den Sie Unterhaltsleistungen erbracht haben.

Der Unterstützungszeitraum beginnt z.B. mit der Unterstützung

  • von Kindern, wenn der Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag wegfällt und die Kinder noch bedürftig sind, z. B. bei Arbeitslosigkeit des Kindes ab dem 21. Lebensjahr, bei Berufsausbildung des Kindes ab dem 25. Lebensjahr.
  • von anderen Personen mit Eintritt der Bedürftigkeit.

Wichtig: Grundsätzlich beginnt der Unterstützungszeitraum frühestens mit der ersten Unterhaltszahlung. Unterhaltszahlungen können nicht auf Monate vor ihrer Zahlung zurückbezogen werden.

Eine Unterhaltszahlung im Januar, die dem Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten in den nächsten 12 Monaten zugutekommen soll, ist in vollem Umfang – begrenzt auf den Unterhaltshöchstbetrag – absetzbar. Eine Zahlung im Dezember wird jedoch nur zu 1/12 berücksichtigt, also entsprechend gekürzt.

Leisten Sie Unterhaltszahlungen an Angehörige daher am besten im Januar oder beginnen Sie mit der ersten Zahlung in diesem Monat.

Unterhaltszahlungen

Geben Sie hier Unterhaltszahlungen an, die Sie an die unterstützte Person geleistet haben. Die Zahlungen sollten als Post- oder Banküberweisung erfolgen, damit diese gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden können.

Maximal können 2021 9.744 Euro für jede unterstützte Person geltend gemacht werden. Für jeden Monat, in dem die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt werden, reduziert sich der Betrag um ein Zwölftel.

Nicht auf Euro lautende Beträge müssen entsprechend dem für September 2020 von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Referenzkurs umgerechnet werden. Die monatlichen Umrechnungskurse werden auch vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht.

Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung geben Sie hier nicht an. Diese Aufwendungen müssen Sie bei der unterstützen Person angeben, für die die Beiträge übernommen wurden. Die Versicherungsbeiträge sind zusätzlich zu den Unterhaltszahlungen abzugsfähig.

Wichtig: Grundsätzlich beginnt der Unterstützungszeitraum frühestens mit der ersten Unterhaltszahlung. Unterhaltszahlungen können nicht auf Monate vor ihrer Zahlung zurückbezogen werden.

Eine Unterhaltszahlung im Januar, die dem Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten in den nächsten 12 Monaten zugutekommen soll, ist in vollem Umfang – begrenzt auf den Unterhaltshöchstbetrag – absetzbar. Eine Zahlung im Dezember wird jedoch nur zu 1/12 berücksichtigt, also entsprechend gekürzt.

Leisten Sie Unterhaltszahlungen an Angehörige daher am besten im Januar oder beginnen Sie mit der ersten Zahlung in diesem Monat.

Wie hoch war Ihr Nettoeinkommen 2021?

Geben Sie hier Ihr Nettoeinkommen an.

Zum Nettoeinkommen zählt neben dem Einkommen als Arbeitnehmer und den Einkünften aus selbständigen Tätigkeiten auch eine Rente, Arbeitslosengeld, Sachleistungen Ihres Arbeitgebers, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, Steuererstattungen, Abfindungen, Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld oder BAFöG sein. Abziehen dürfen Sie u. a. Einkommensteuern, Fahrtaufwendungen zum Arbeitsplatz, Fortbildungskosten oder Darlehensverpflichtungen.

Warum ist diese Angabe notwendig?

Wenn Sie Unterhaltsleistungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen wollen, wird geprüft, ob Ihnen trotz der Unterhaltszahlungen genug Geld übrig bleibt, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Unterhaltsleistungen müssen also in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen stehen.

Diesen Betrag nennt man die Opfergrenze. Die Opfergrenze ist also der Betrag, den Sie maximal „opfern“ können, ohne Ihre eigene Leistungsfähigkeit zu gefährden.

Wie wird die Opfergrenze berechnet?

Für die Berechnung der Opfergrenze gibt es feste Vorgaben. Unterhaltszahlungen werden steuerlich nur komplett anerkannt, wenn sie ein Prozent je volle 500 Euro des Nettoeinkommens nicht überschreiten.

Beispiel: Ihr Nettoeinkommen beträgt 21.000 Euro. Dann beträgt Ihre Opfergrenze 42 Prozent von 21.000 Euro, also 8.820 Euro. Haben Sie tatsächlich Unterhaltsleistungen in Höhe von z.B. 9.500 Euro geleistet, können Sie trotzdem nur 8.820 Euro steuerlich geltend machen.  Sind Sie verheiratet oder haben Kinder, sinkt die Opfergrenze weiter.

Haben Sie an den Ehegatten Unterhaltszahlungen bei Familienheimfahrten geleistet?

Wenn Sie 2021 an Ihren Ehegatten Unterhaltszahlungen im Rahmen von Familienheimfahrten in Bar geleistet, wählen Sie hier bitte ja aus. 

Bargeldzahlungen ohne Nachweis können nur berücksichtigt werden, wenn

  • Ihr Ehepartner im Ausland lebt und
  • Sie die Familienheimfahrten nachweisen können.
Bargeldübergabe bei Familienheimfahrten

Geben Sie das Datum der Familienheimfahrt, das Datum der Bargeldübergabe sowie die Höhe des Geldbetrages, den Sie im Ausland übergeben haben, an.

Erfolgt die Unterhaltszahlung im Rahmen einer Familienheimfahrt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Zahlung anerkannt wird:

  • Auszahlungsbeleg der Bank
  • eine Bestätigung der unterstützten Person über den Erhalt des Geldes
  • Reiseunterlagen, die die Familienheimfahrt belegen

Bargeldzahlungen ohne Nachweis können nur berücksichtigt werden, wenn

  • Ihr Ehepartner im Ausland lebt und
  • Sie die Familienheimfahrten nachweisen können.