Feldhilfen
Versorgungsbezüge von Abgeordneten
Tragen Sie hier die Höhe der erhaltenen Versorgungsbezüge ein, die Sie als Abgeordneter erhalten haben.
Für die Versorgungsbezüge wird neben dem Versorgungsfreibetrag auch ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag gewährt. Zusätzlich wird ein Werbungskostenpauschbetrag über 102 Euro angesetzt sofern Sie keine höheren Werbungskosten geltend machen können.
Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns
Geben Sie hier das Kalenderjahr (Format JJJJ) an, in dem Sie erstmalig Versorgungsbezüge erhalten haben.
Liegt das Jahr des erstmaligen Bezugs vor dem Jahr 2005, wird für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag immer das Jahr 2005 als maßgebliches Jahr zugrunde gelegt.
Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag
Geben Sie hier die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags an.
Separat zu erfassen sind einmalige Versorgungsbezüge in Sonderfällen, wie Sterbegeld oder Kapitalabfindungen.
erster Monat
Geben Sie den Zeitraum an, in dem Sie im laufenden Jahr 2021 erstmals Versorgungsbezüge erhalten haben.
Haben Sie für das ganze Jahr 2021 Versorgungsbezüge erhalten, brauchen Sie keinen Zeitraum zu erfassen.
Der Versorgungsfreibetrag wird um je ein Zwölftel für jeden Monat im Jahr 2021 gekürzt, für den Sie keine Versorgungsbezüge erhalten haben. Eine Kürzung ist in der Regel nur für das Jahr des erstmaligen Bezugs bzw. im Todesfall zu berücksichtigen.
Letzter Monat
Geben Sie den Zeitraum an, in dem Sie im laufenden Jahr 2021 erstmals Versorgungsbezüge erhalten haben.
Haben Sie für das ganze Jahr 2021 Versorgungsbezüge erhalten, brauchen Sie keinen Zeitraum zu erfassen.
Der Versorgungsfreibetrag wird um je ein Zwölftel für jeden Monat im Jahr 2021 gekürzt, für den Sie keine Versorgungsbezüge erhalten haben. Eine Kürzung ist in der Regel nur für das Jahr des erstmaligen Bezugs bzw. im Todesfall zu berücksichtigen.
Sterbegeld
Geben Sie die Höhe des Versorgungsbezugs in Sonderfällen für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags an. Ein Versorgungsbezug in Sonderfällen ist z.B. ein Sterbegeld oder eine einmalige Kapitalabfindung.
Versorgungsbezüge für mehrere Jahre
Tragen Sie hier die Höhe der erhaltenen Versorgungsbezüge für mehrere Jahre ein, die Sie als Abgeordneter erhalten haben.
Für die Versorgungsbezüge wird neben dem Versorgungsfreibetrag auch ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag gewährt. Zusätzlich wird ein Werbungskostenpauschbetrag über 102 Euro angesetzt, sofern Sie keine höheren Werbungskosten geltend machen können.
Anwartschaft auf Altersversorgung
Wenn aufgrund der Tätigkeit als Abgeordneter eine Anwartschaft auf Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung bestand, wählen sie bitte "ja" aus.
In diesem Fall wird der Altersvorsorgehöchstbetrag gekürzt um den fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze Ost.
Grund für die Vergütungen für mehrere Jahre
Geben Sie hier den Grund für die erhaltenen Bezüge für mehrere Jahre an.
Erhalten Sie Bezüge für mehrere Jahre, z. B. Nachzahlungen, Übergangsgeld in einer Summe oder Versorgungsabfindung, handelt es sich um eine "Vergütung für mehrjährige Tätigkeit", die nach der Fünftelregelung begünstigt ist.
Werbungskosten
Geben Sie die Höhe der Werbungskosten an, die Ihnen in Verbindung mit der Abgeordnetentätigkeit entstanden sind.
Höhe der Vergütungen für mehrere Jahre
Geben Sie hier die Höhe der Vergütungen für mehrere Jahre an.
Erhalten Sie Bezüge für mehrere Jahre, z. B. Nachzahlungen, Übergangsgeld in einer Summe oder Versorgungsabfindung, handelt es sich um eine "Vergütung für mehrjährige Tätigkeit", die nach der Fünftelregelung begünstigt ist.