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SteuerGo FAQs

 


 

Warum sind diese Angaben erforderlich?

Damit Sie die volle Riesterförderung in Form von Zulagen erhalten können, ist es notwendig, dass Sie jährlich einen Mindestbeitrag in Ihre Riester-Rente einzahlen. Dieser Mindesteigenbeitrag entspricht 4 Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens. Falls Sie weniger als diesen Betrag einzahlen, wird Ihre Riester-Förderung entsprechend anteilig gekürzt. Um Ihren individuellen Mindesteigenbeitrag zu berechnen, benötigen wir die folgenden Angaben.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Beitragspflichtige Einnahmen



Bin ich unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt?

"Unmittelbar zulageberechtigt" sind Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und daher von der Verminderung des Rentenniveaus betroffen sind. Gleiches gilt für Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie Beschäftigte mit einer beamtenähnlichen Altersversorgung. Ferner seit 2008 Erwerbsminderungsrentner und Versorgungsempfänger.

Gehören beide Ehegatten zum begünstigten Personenkreis, steht jedem von ihnen die Altersvorsorgezulage gesondert zu. Voraussetzung ist, dass jeder einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat und Beiträge leistet. Um die höchstmögliche Zulage zu erhalten, muss jeder Ehegatte den erforderlichen Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent des Vorjahreseinkommens einzahlen.

Gehört jedoch nur ein Ehegatte zum begünstigten Personenkreis, hat der nicht begünstigte Ehegatte (z. B. Hausfrau, Selbständiger) einen abgeleiteten Zulageanspruch, ist also "mittelbar zulageberechtigt". Mit der mittelbaren Zulagebegünstigung wird berücksichtigt, dass auch der andere Ehegatte von der Absenkung des Rentenniveaus betroffen ist, da er später geringere Hinterbliebenenbezüge erhält. Voraussetzung für die mittelbare Zulagebegünstigung ist, dass beide Ehegatten jeweils einen Riester-Vertrag auf ihren Namen abgeschlossen haben und der mittelbar begünstigte Ehegatte mindestens 60 Euro pro Beitragsjahr in seinen Vertrag einzahlt.

(2022): Bin ich unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt?



Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?

Wer jährlich einen Mindestbeitrag von 4 Prozent des Vorjahreseinkommens in seinen Riester-Vertrag einzahlt, bekommt die vollen Zulagen. Jeder Riester-Sparer erhält die so genannte Grundzulage, das sind 175 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine pauschale Kinderzulage gezahlt. Diese beträgt 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für Kinder, die ab dem 1.1.2008 geboren sind. Sofern nichts anderes vereinbart ist, fließt die Kinderzulage auf das Konto der Mutter. Die Eheleute können aber beantragen, dass die Kinderzulage dem Vater zugeordnet werden soll. Ein solcher Übertragungsantrag bleibt so lange gültig, bis er widerrufen wird. Übrigens: Der Antrag ist für jedes einzelne Kind möglich, sodass beispielsweise ein Kind dem Vater und ein Kind der Mutter zugeordnet werden kann.

Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern (2002 und 2009 geboren) erhält insgesamt Riester-Zulagen von 835 Euro im Jahr.

Wer den jeweiligen Mindestbeitrag in den Riester-Vertrag nicht leistet, erhält die Zulagen nur anteilig. Von Ihrem errechneten Mindesteigenbeitrag (vier Prozent des Vorjahreseinkommens) können Sie jedoch die Zulagen gleich abziehen. Der Rest ist Ihr eigentlicher Mindest-Sparbetrag, den Sie leisten müssen, um die vollen Zulagen zu erhalten.

Seit 2008 können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gutverdienende Sparer. Den Sonderausgabenabzug müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr geltend machen, indem Sie die Beiträge in den Riester-Vertrag eingezahlt haben. Begünstigt sind nicht Ihre Eigenbeiträge, sondern auch die Riester-Zulagen. Maßgebend hierfür ist immer Ihr Zulagenanspruch, nicht die tatsächlich überwiesene Zulage. Auch wenn Sie keine Zulage beantragen, ist der Zulagenanspruch als Sonderausgaben absetzbar und wird im Rahmen der Günstigerprüfung der Einkommensteuer hinzugerechnet. Es ist also nicht ratsam, auf die Altersvorsorgezulage zu verzichten und stattdessen den Steuervorteil zur eigenen Verfügung mitzunehmen.

(2022): Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?

Feldhilfen

Beitragspflichtige Einnahmen

Die aus der Tätigkeit erzielten beitragspflichtigen Einnahmen aus 2021 können Sie z. B. aus Ihrer Durchschrift der Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV unter "Arbeitsentgelte" entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.

Die beitragspflichtigen Einnahmen entsprechen bei Arbeitnehmern in der Regel dem Bruttoarbeitslohn bzw. Bruttogehalt Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Erfassen Sie Ihre Einnahmen bis höchstens zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für 2021: 82.800 Euro (West) bzw. 77.400 Euro (Ost).

Die 2021 erzielten Arbeitsentgelte geringfügig Beschäftigter (Minijob) können Sie z. B. aus Ihrer Durchschrift der Jahresmeldung für die Minijob-Zentrale entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten sollten.

Inländische Besoldung Amtsbezüge

Die Höhe der inländischen Besoldung und der Amtsbezüge ergibt sich aus den Ihnen vorliegenden Mitteilungen für 2021.

Gehören Sie zum Kreis der beurlaubten Beamten, geben Sie hier die während der Beurlaubungszeit bezogenen Einnahmen an (z. B. das Arbeitsentgelt aus einer rentenversicherungsfreien Beschäftigung). Auch Einnahmen vergleichbarer Personengruppen, die beitragspflichtig wären, wenn die Versicherungsfreiheit in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nicht bestehen würde, sind hier einzutragen (z. B. bei Geistlichen, Kirchenbeamten, Lehrern / Erziehern an nicht öffentlichen Schulen).

Entgeltersatzleistungen oder Arbeitslosengeld II

Haben Sie im Jahr 2021 Entgeltersatzleistungen (ohne Elterngeld) bezogen, geben Sie hier die Beträge aus der Bescheinigung der auszahlenden Stelle ein.

Ist das rentenversicherungspflichtige Entgelt höher als die tatsächlich erzielte Entgeltersatzleistung, ist die tatsächlich erzielte Entgeltersatzleistung einzutragen.

Tatsächliches Entgelt

Geben Sie das tatsächliche Entgelt für das Jahr 2021 an. Sie können diesen Beitrag z.B. einer Bescheinigung Ihres Arbeitgebers entnehmen.

Ist das rentenversicherungspflichtige Entgelt höher als das tatsächlich erzielte Entgelt, wird dieses bei der Berechnung des Zulagenspruchs berücksichtigt.

Ein tatsächliches Entgelt kann normalerweise nur vorliegen bei Personen,

  • die in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis stehen,
  • die als behinderte Menschen in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt werden,
  • die neben ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden,
  • die für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen,
  • die für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitation ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind,
  • die Vorruhestandsgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Unterhaltsgeld, Überbrückungsgeld, Verletztengeld oder Versorgungskrankengeld beziehen oder
  • die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden in der Woche in seiner häuslichen Umgebung pflegen.

Bei Altersteilzeitarbeit ist das aufgrund der abgesenkten Arbeitszeit erzielte Arbeitsentgelt - ohne Aufstockungs- und Unterschiedsbetrag - maßgebend. Das 2021 tatsächlich erzielte Entgelt können Sie z. B. einer Bescheinigung des Arbeitgebers entnehmen.

Rente wegen Erwerbsminderung/-unfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Höhe des Jahres(brutto)rentenbetrages, der in der Regel nicht mit dem ausgezahlten Betrag identisch ist, können Sie Ihrer Renten(anpassungs)mitteilung entnehmen.

Bei Auszahlung der Rente einbehaltene eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht vom Rentenbetrag abzuziehen. Zuschüsse eines Trägers der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung zu Ihren Aufwendungen zur Krankenversicherung sind nicht dem Rentenbetrag hinzuzurechnen.

Versorgungsbezüge wegen Dienstunfähigkeit

Die Höhe der Versorgungsbezüge wegen Dienstunfähigkeit ergibt sich aus einer Mitteilung der Besoldungsstelle für 2021.

Einkünfte aus Land-/Forstwirtschaft

Eintragungen sind nur vorzunehmen, wenn im Jahr 2022 die Pflichtmitgliedschaft nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte bestand.

Maßgebend sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, wie sie sich aus dem Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Vorjahr ergeben.

Rente wegen voller Erwerbsminderung aus einer landwirtschaftlichen Alterskasse

Geben Sie den Jahresbruttobetrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit aus der Alterssicherung für Landwirte für das Jahr 2021 an.

Den Jahresbruttobetrag der Rente für das Jahr 2021 entnehmen Sie Ihrem Rentenbescheid.

Ausländische rentenversicherungspflichtige Einnahmen und/oder ausländische Renten 2021

Ausländische rentenversicherungspflichtige Einnahmen 2021

Bei Pflichtversicherten in einer ausländischen Rentenversicherung sind die ausländischen beitragspflichtigen Einnahmen (i.d.R. das ausländische Bruttoeinkommen) des Jahres 2021 einzutragen.

 

Ausländische Renten 2021

Bezieher einer ausländischen Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente tragen die Höhe der Bruttorente ein.

 

Hinweis: Wurden im Jahr 2021 sowohl ausländischen Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer als auch ausländische Einnahmen aus einer Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen, geben Sie die Summe der Einnahmen an.