Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


 

Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024):



Welche steuerlichen Freibeträge oder Berücksichtigungen gelten für behinderte Kinder?

Kindergeld, Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag

Sie können für Ihr behindertes Kind auch über das 18. bzw. 25. Lebensjahr hinaus unbefristet Kindergeld beziehen bzw. den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) nutzen, wenn die Behinderung Ihres Kindes vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Gleichzeitig haben Sie damit auch bei behinderten Kindern Anspruch auf weitere Steuervergünstigungen, die an das Kindergeld gekoppelt sind, z.B. Kinderzulage zur Altersvorsorgezulage.

Behindertenpauschbetrag

Je nach Grad der Behinderung steht jedem Behinderten ein Behindertenpauschbetrag zu, mit dem alle laufenden, typischen und mit der Behinderung unmittelbar zusammenhängenden Mehraufwendungen abgegolten werden. Dieser Betrag beträgt zwischen 384 und 7.400 Euro.

Tipp: Eltern können sich den Pauschbetrag des Kindes übertragen lassen, wenn ihr Kind kein zu versteuerndes Einkommen hat.

Pflegepauschbetrag

Zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag können Sie den Pflegepauschbetrag in Anspruch nehmen. Der Pauschbetrag steht den pflegenden Eltern direkt zu. Ab 2021 wird der Pflege-Pauschbetrag für häusliche Pflege beim Pflegegrad 4 oder 5 verdoppelt und ein Pauschbetrag für die Pflegegrade 2 und 3 neu eingeführt. Der Pauschbetrag beträgt

  • bei Pflegegrad 2: 600 Euro
  • bei Pflegegrad 3: 1.100 Euro
  • bei Pflegegrad 4 oder 5 oder Hilflosigkeit: 1.800 Euro

Tipp: Der Pflegepauschbetrag ist ein jährlicher Pauschbetrag. Sie erhalten ihn auch in ungekürzter Höhe, wenn Sie Ihr behindertes Kind nicht das komplette Jahr über gepflegt haben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr Kind unter der Woche in einem Heim untergebracht ist.

Außergewöhnliche Belastungen

Kosten, die sich aus der Behinderung Ihres Kindes ergeben, z.B. die Unterbringung in einem Heim oder die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst können Sie als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung absetzen.

Tipp: Dies lohnt sich, wenn die Kosten weit höher sind als der Behinderten - und Pflegepauschbetrag, denn bei der Absetzung der Kosten als außergewöhnliche Belastung müssen Sie auf den Pauschbetrag verzichten.

Kinderbetreuungskosten

Eltern können bis zu zwei Drittel Ihrer Kinderbetreuungskosten, höchstens 4.000 Euro je Kind, als Sonderausgaben absetzen. Dies gilt auch für nicht-behinderte Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Für behinderte Kindern können Sie auch darüber hinaus Betreuungskosten geltend machen. Als Nachweis gilt in der Regel der Behindertenausweis, der Bescheid des Versorgungsamtes, der Rentenbescheid oder ein ärztliches Gutachten. Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.

Tipp

Lehnt die Familienkasse Ihren Antrag ab, gehen Sie aber davon aus, dass Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben, sollten Sie innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist Einspruch einlegen. Die Entscheidung der Familienkasse wird dann noch einmal geprüft.

(2022): Welche steuerlichen Freibeträge oder Berücksichtigungen gelten für behinderte Kinder?



Wann erhalte ich für mein Kind Kindergeld und Freibeträge?

Um Kindergeld, den Kinderfreibetrag oder den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) erhalten zu können, müssen die gleichen Voraussetzungen wie beim Kindergeld erfüllt sein. Für den Anspruch auf Kindergeld gibt es zwei verschiedene Rechtsgrundlagen:

  • Steuerpflichtige Personen haben einen Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (§ 31 f. und § 62 ff. EStG).
  • Nicht oder beschränkt steuerpflichtige Personen haben einen Anspruch nach dem Bundeskindergeldgesetz.

Wer als Deutscher seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, kann einen Antrag auf Kindergeld stellen. Das Gleiche gilt für Deutsche, die im Ausland leben, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder so behandelt werden, Ausländer, die in Deutschland leben, können Kindergeld beantragen, wenn sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben.

Wichtig: Die Auszahlung von festgesetztem Kindergeld erfolgt rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist. Das Kindergeld wird also, selbst wenn es für ein ganzes Jahr rückwirkend festgesetzt wird, tatsächlich nur für die letzten sechs Monate ausgezahlt.

(2022): Wann erhalte ich für mein Kind Kindergeld und Freibeträge?



Familien haben 2022 pro Kind einer 100-Euro-Kinderbonus erhalten

Mit dem "Steuerentlastungsgesetz 2022" wurde im Juli 2022 für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld einmalig ein Kinderbonus von 100 Euro gezahlt.

  • Ein Anspruch auf den Kinderbonus 2022 besteht für jedes Kind, für das im Juli 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Kinder, für die im Juli 2022 kein Anspruch auf Kindergeld besteht, werden ebenfalls berücksichtigt, wenn für sie in einem anderen Monat des Jahres 2022 ein Kindergeldanspruch besteht.
  • Der Kinderbonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Das führt dazu, dass Familien mit hohem Einkommen, für die der Steuervorteil aus dem Kinderfreibetrag höher ist als das Kindergeld, davon nicht profitieren. Der Bonus wird im Rahmen der bei der Einkommensteuerveranlagung durchzuführenden Vergleichsberechnung gemäß § 31 Satz 4 EStG zusammen mit dem Kindergeld berücksichtigt. Bei dieser sogenannten Günstigerprüfung wird geprüft, ob sich Kindergeld und Kinderbonus oder die Entlastung aus dem Kinder- und Betreuungs-Freibetrag günstiger auswirken. Je höher das Einkommen ist, desto günstiger wirken die Freibeträge für Kinder. In diesen Fällen wird der Kinderbonus durch die allmählich einsetzende Besteuerung faktisch abgeschmolzen.
  • Der Kinderbonus wird unabhängig von existenzsichernden Sozialleistungen gewährt. Der Einmalbetrag wird bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen berücksichtigt ("Gesetz zur Nichtanrechnung und Nichtberücksichtigung des Kinderbonus" vom 2.3.2009, das weiterhin gilt).
  • Für den Einmalbetrag gelten ansonsten grundsätzlich alle Vorschriften, die auch für das - monatlich gezahlte -Kindergeld maßgebend sind. So kann zum Beispiel für jedes Kind nur einem Berechtigten der Einmalbetrag gezahlt werden. Für die Festsetzung des Einmalbetrags kann von der Erteilung eines schriftlichen Änderungsbescheides abgesehen werden.

 

(2022): Familien haben 2022 pro Kind einer 100-Euro-Kinderbonus erhalten



Bekomme ich für alle Kinder gleich viel Kindergeld?

Wer mehrere Kinder hat, bekommt nicht für jedes Kind gleich viel Kindergeld. Der Anspruch auf Kindergeld beträgt:

Für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird in jedem Fall Kindergeld gezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch das Einkommen des Kindes ist.

Für volljährige Kinder besteht der Anspruch weiter bis zum 25. Geburtstag, solange sie in Ausbildung sind oder einen Freiwilligendienst leisten. Das Kindergeld wird ausgezahlt durch die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Angehörige des öffentlichen Dienstes oder Empfänger von Versorgungsbezügen bekommen das Geld von ihren Arbeitgebern ausgezahlt.

Tipp

Ein Kind, für das Sie selbst kein Kindergeld beziehen, kann als sogenanntes Zählkind den Kindergeldanspruch für Ihre weiteren Kinder erhöhen. Zum Beispiel: Ein Ehepaar hat drei gemeinsame Kinder, der Mann hat außerdem ein Kind aus einer vorhergehenden Beziehung. Das Kind lebt bei seiner leiblichen Mutter, die auch Kindergeld bezieht.

Wenn nun die zweite Frau ihren Gatten als Berechtigten angibt, kann dessen erstes Kind als Zählkind mitgerechnet werden. Die Eheleute erhalten nun zwar kein Kindergeld für dieses Kind, jedoch werden die weiteren Kinder als zweites, drittes und viertes Kind angerechnet. Übers Jahr hinweg bekommt die Familie dadurch 372 Euro mehr Kindergeld.

Hinweis: Der Bundesfinanzhof hat zu sogenannten Zählkindern im Rahmen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften wie folgt entschieden: Leben die Eltern eines gemeinsamen Kindes in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen und sind in deren Haushalt auch zwei ältere, aus einer anderen Beziehung stammende Kinder eines Elternteils aufgenommen, erhält der andere Elternteil für das gemeinsame Kind nicht den nach § 66 Abs. 1 EStG erhöhten Kindergeldbetrag für ein drittes Kind (BFH-Urteil vom 25.4.2018, III R 24/17).

 

(2022): Bekomme ich für alle Kinder gleich viel Kindergeld?



Wer hat einen Anspruch auf Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge?

Das Kindergeld ist einkommensunabhängig und wird gezahlt, wenn ein Anspruch darauf besteht. Eine Voraussetzung ist das Alter des Kindes, die andere das so genannte Kindschaftsverhältnis.

Ein Kindschaftsverhältnis ist grundsätzlich bei Kindern gegeben, die ersten Grades mit Ihnen verwandt sind. Das sind zunächst Ihre leiblichen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich. Aber auch adoptierte Kinder sind im ersten Grad mit Ihnen verwandt. Auch bei einem Pflegekind besteht ein Kindschaftsverhältnis, wenn es bei Ihnen im Haushalt lebt und Sie zu ihm ein dauerhaftes Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis haben. Das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern darf nicht mehr bestehen. Gelegentliche Besuche der leiblichen Eltern sind unschädlich.

Kindergeld wird auch gezahlt, wenn Sie in Ihrem Haushalt ein Stief- oder Enkelkind aufgenommen haben. In diesen Fällen liegt allerdings kein Kindschaftsverhältnis im Sinne des Steuerrechts vor. Deswegen steht Stief- oder Großeltern ein Kinderfreibetrag auch nicht automatisch zu, sondern nur dann, wenn die leiblichen Eltern die Freibeträge für Kinder auf die neuen Bezugspersonen übertragen.

Diese können dann auch von den sonstigen steuerlichen Vergünstigungen, etwa dem Ausbildungsfreibetrag, profitieren. Das kann sinnvoll sein, wenn die leiblichen Eltern selbst kaum Steuern zahlen, etwa weil sie noch studieren.

Bis zum 18. Geburtstag des Kindes muss für den Anspruch auf Kindergeld und Freibeträge keine weitere Voraussetzung erfüllt sein als die des bestehenden Kindschaftsverhältnisses. Ab dem 18. Geburtstag gibt es Kindergeld nur noch für Kinder, die in Ausbildung sind oder einen Freiwilligendienst leisten. Ggf. kommt auch Kindergeld für arbeitslose Kinder in Betracht.

(2022): Wer hat einen Anspruch auf Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge?



Was ist der Kinderfreibetrag?

Kindergeld und Kinderfreibetrag sind eine Steuerentlastung für die Ausgaben, die den Eltern durch die Kinder entstehen. Der Anspruch auf Kindergeld besteht von Geburt an automatisch, muss aber schriftlich beantragt werden. Es sind nicht - wie oftmals angenommen - die Kinder, die Anspruch auf das Kindergeld haben, sondern die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, die für das Wohl des Kindes verantwortlich sind.

Kindergeld
Das Kindergeld ist ein monatlich ausgezahlter Betrag, den Eltern meist von der Familienkasse überwiesen bekommen. Das Kindergeld muss nicht versteuert werden. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder.

Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag wird im Gegensatz zum Kindergeld nicht ausgezahlt. Der Freibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dadurch wirkt er sich steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer aus. Das monatlich bereits ausgezahlte Kindergeld stellt eine Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag dar. Im Jahr 2022 beträgt der Kinderfreibetrag 5.620 Euro für zusammen veranlagte Eltern, ansonsten 2.810 Euro je Elternteil. Der BEA-Freibetrag (für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) beträgt 2.928 Euro.

Kindergeld und Kinderfreibetrag sind miteinander gekoppelt. Ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag am Ende eines Steuerjahres für den Steuerpflichtigen günstiger ist, ermittelt das Finanzamt automatisch durch eine Günstigerprüfung.

Anspruch auf Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld
Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben die Erziehungsberechtigten von der Geburt des Kindes bis zum

  • 18. Lebensjahr.
  • 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind noch in Ausbildung oder Studium befindet oder einen Freiwilligendienst leistet.

Wenn das Kind behindert ist und außerstande, sich selbst zu unterhalten, besteht der Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag zeitlich unbegrenzt.

(2022): Was ist der Kinderfreibetrag?



Welche Auswirkungen hat ein Auslandsaufenthalt meines Kindes auf den Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag und auch der BEA-Freibetrag (Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) sind beide unabhängig vom Wohnsitz Ihres Kindes. Jedoch müssen Sie als Elternteil in Deutschland uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sein.

Der Wohnsitz des Kindes ist aber für die Höhe des Kinderfreibetrages maßgeblich, denn je nach Land verringert sich der Freibetrag um ein, zwei oder drei Viertel. Um die Lebenshaltungskosten vor Ort einzustufen, gibt das Bundesfinanzministerium eine Ländergruppeneinteilung heraus.

Die Ländergruppeneinteilung ist immer dann relevant, wenn sich die Kinder im Ausland aufhalten und hat Auswirkungen auf 

  • den Kinderfreibetrag,
  • den BEA-Freibetrags (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung),
  • die Höhe des Ausbildungsfreibetrags,
  • die Berechnung der Kinderbetreuungskosten.

Kurzfristige Auslandsaufenthalte, wie Urlaubsreisen, führen nicht zu einer Kürzung. Das gilt auch bei vorübergehenden Aufenthalten wie beispielsweise bei einer Berufsausbildung.

Hinweis: Auch für Kinder, die im EU- oder EWR-Ausland leben, haben Sie Anspruch auf Kindergeld - es sei denn, im Ausland werden bereits Leistungen gewährt, die dem deutschen Kindergeld vergleichbar sind. Eine Doppelförderung soll ausgeschlossen sein. Voraussetzung ist, dass das Kind dem Grunde nach zu berücksichtigen ist, also schulpflichtig ist oder zum Beispiel studiert und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Sofern sich das Kind zu Ausbildungszwecken nicht im EU- oder EWR-Raum aufhält, kommt eine weitere wichtige Voraussetzung hinzu: Um Kindergeld zu erhalten, müssen der Wohnsitz oder zumindest der gewöhnliche Aufenthalt (weiter) in Deutschland sein. Vereinfacht ausgedrückt: Lebt ein Kind dauerhaft in einem Drittland außerhalb des EU- und EWR-Raums, etwa in den USA, besteht in Deutschland kein Anspruch auf Kindergeld. Nur dann, wenn sich das Kind zumindest zeitweise in Deutschland aufhält und seinen Inlandswohnsitz auch tatsächlich beibehält, wird Kindergeld gezahlt.

AKTUELL hat der Bundesfinanzhof wie folgt entschieden: Hält sich ein zunächst im Inland wohnhaftes minderjähriges Kind zu Ausbildungszwecken für mehr als ein Jahr außerhalb des Gebietes der EU und des EWR auf, behält es seinen Inlandswohnsitz in der Wohnung eines oder beider Elternteile nur dann bei,

o    wenn ihm in dieser Wohnung zum dauerhaften Wohnen geeignete Räume zur Verfügung stehen,

o    es diese objektiv jederzeit nutzen kann und

o    tatsächlich mit einer gewissen Regelmäßigkeit auch nutzt.

Eine Beibehaltung des Inlandswohnsitzes kommt dabei im Regelfall nur dann in Betracht, wenn das Kind diese Wohnung zumindest zum überwiegenden Teil der ausbildungsfreien Zeiten, also den Schul - oder Semesterferien, tatsächlich nutzt(BFH-Urteil vom 28.4.2022, III R 12/20). Im Urteilsfall lebte ein Kind länger als ein Jahr in einem Drittland bei den Großeltern, um dort in der Schule die arabische Sprache zu lernen. Der BFH hat nicht abschließend entschieden, sondern die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen. Diese muss nun Feststellungen zum Vorliegen eines inländischen Wohnsitzes nachholen, da die Sachverhaltsaufklärung unvollständig war.

 

Tipp

Für die Beibehaltung eines Inlandswohnsitzes im Hause der Eltern bei mehrjährigen Auslandsaufenthalten reichen nur kurze, üblicherweise durch die Eltern-Kind-Beziehung begründete Besuche regelmäßig nicht aus. Fehlende finanzielle Mittel für Heimreisen des Kindes können zudem nicht die fehlenden wesentlichen Inlandsaufenthalte in den ausbildungsfreien Zeiten kompensieren (BFH-Urteil vom 25.9.2014, III R 10/14). Die Richter des BFH weisen zwar darauf hin, dass bei der Frage, ob der Inlandswohnsitz beibehalten wurde, alle Umstände des Einzelfalles zu würdigen sind. Unterm Strich wird aber doch von Bedeutung sein, ob das Kind in den Ferien jeweils nach Hause gereist ist und die Ferien auch überwiegend bei den Eltern verbracht hat. Diese sollten gemeinsam mit ihrem Kind unbedingt Beweisvorsorge treffen, also Bahn- und Flugtickets aufbewahren, Kopien des Reisepasses anfertigen, Studienpläne vorlegen usw.

 

Tipp

Die Aufgabe des Wohnsitzes im Elternhaus erfolgt bei einem zunächst nur für ein Jahr geplanten, dann aber verlängerten Auslandsstudium erst nach Ablauf des ersten Studienjahres (Niedersächsisches FG, Urteil vom 7.1.2020, 5 K 168/17). Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der BFH muss nämlich klären, ob Krankenhausaufenthalte im Inland mitzählen, wenn es um die Frage geht, ob ein im Ausland studierendes Kind seinen inländischen Wohnsitz beibehalten hat (Az. beim BFH: III R 11/21).

 

Tipp

Der guten Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass es beim Kindergeld Besonderheiten im Zusammenhang mit den Ländern gibt, mit denen ein Abkommen über Soziale Sicherheit besteht (z.B. der Türkei).

(2022): Welche Auswirkungen hat ein Auslandsaufenthalt meines Kindes auf den Kinderfreibetrag?



Welche Kosten kann ich nicht als Schulgeld absetzen?

Nicht alle Kosten können Sie steuerlich geltend machen. Besucht Ihr Kind beispielsweise ein Internat, müssen die Aufwendungen für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung Ihres Kindes herausgerechnet werden. Auch Schulkleidung und die Fahrten zur Schule sind nicht als Schulgeld von der Steuer absetzbar.

Das gleiche gilt für Lernmittel, sowie für Schulbücher oder Computer, die Sie selbst kaufen. Auch Kosten für Zusatzkurse oder Klassenreisen können Sie nicht in der Steuererklärung angeben.

Schließlich sind Kosten für individuellen Privatunterricht, Musikschulen, Sportvereine, Ferienkurse und Nachhilfeunterricht nicht absetzbar.

(2022): Welche Kosten kann ich nicht als Schulgeld absetzen?

Feldhilfen

Zuständige Familienkasse

Wählen Sie die für Sie zuständige Dienststelle aus.

Ihre Familienkasse ist nicht in der Liste enthalten?
Dann wählen Sie in der Zeile "Familienkasse direkt eingeben?" "ja" aus. Es wird Ihnen ein freies Eingabefeld angezeigt, in dem Sie die für Sie zuständige Familienkasse frei eintragen können.

Hinweis: Die Angabe der zuständigen Familienkasse ist ab dem Steuerjahr 2013 zwingend notwendig. Eine Abgabe der Steuererklärung per ELSTER ist ohne Angabe der Familienkasse nicht möglich.

Aufwendungen für eine Privatschule

Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie im Veranlagungsjahr 2022 Aufwendungen für eine Privatschule hatten.

Auch Schulgeldzahlungen für berufsbildende Privatschulen können berücksichtigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Schule in Deutschland oder im EU/EWR-Ausland befindet. Begünstigt sind Schulen und Einrichtungen, die zu einem anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führen.

Der Abzug von Schulgeld erfolgt über den Sonderausgabenabzug und ist für Kinder möglich, für die im Jahr 2022 Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld bestand.

Bei der Ermittlung der Einkommensteuer werden 30 Prozent der Aufwendungen je Kind (max. 5.000 Euro) als Sonderausgaben berücksichtigt.

Angaben zu einer Behinderung und/oder Hinterbliebenenbezügen

Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie für Ihr Kind den Behindertenpauschbetrag oder den Hinterbliebenenpauschbetrag beantragen wollen.

Behindertenpauschbetrag

Wurde eine Behinderung bescheinigt, steht Ihrem Kind ein Behindertenpauschbetrag ab einem Behinderungsgrad von 20 % zu.

Sie können den Behindertenpauschbetrag auch beantragen, wenn kein Schwerbehindertenausweis vorliegt, aber ein Bescheid des Versorgungsamtes oder ein Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad 4 oder 5.

Hinterbliebenenpauschbetrag

Ein Hinterbliebenenpauschbetrag steht Ihrem Kind zu, wenn laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt wurden. Hinterbliebenenbezüge werden in der Regel im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes, nach Beamtenrecht oder über die gesetzliche Unfallversicherung geleistet.

Zum Nachweis müssen Sie dem Finanzamt folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:

  • Rentenbescheid oder
  • Bescheinigung des Versorgungsträgers
Zuständige Familienkasse

Wählen Sie die für Sie zuständige Familienkasse aus.

Ihre Familienkasse ist nicht in der Liste enthalten?
Dann wählen Sie in der Zeile "Familienkasse direkt eingeben?" "ja" aus. Es wird Ihnen ein freies Eingabefeld angezeigt, in dem Sie die für Sie zuständige Familienkasse frei eintragen können.

Hinweis: Die Angabe der zuständigen Familienkasse ist zwingend notwendig. Die elektronische Übermittlung der Steuererklärung ist ohne Angabe der Familienkasse nicht möglich.

Hatte das Kind 2022 eine abweichende Anschrift?

Beantworten Sie die Frage mit "ja", wenn das Kind das ganze Jahr zusammen mit Ihnen in einer Wohnung und unter Ihrer aktuellen Hauptanschrift gelebt hat.

War Ihr Kind dagegen ganz oder teilweise unter einer abweichenden Anschrift zu erreichen, wählen Sie bitte "nein" aus. Sie können dann eine oder mehrere Anschriften im In- oder Ausland erfassen.

Berücksichtigungsgründe für ein volljähriges Kind

Berücksichtigungsgründe für ein volljähriges Kind

Angaben zum Schulgeld

Klicken Sie auf den Button, um die Angaben zum Schulgeld zu ergänzen.

Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung

Klicken Sie auf den Button, um die  Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung zu ergänzen.

Angaben zu einer Behinderung und/oder Hinterbliebenenbezügen

Klicken Sie auf den Button, um die Angaben zu einer Behinderung und/oder Hinterbliebenenbezügen zu ergänzen.

Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung

Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie im Veranlagungsjahr 2022 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Absicherung Ihres Kindes getragen haben.

Haben Sie im Rahmen Ihrer Unterhaltsverpflichtung Beiträge für Ihr Kind zur Kranken- und Pflegeversicherung übernommen, die Ihr Kind (für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben) oder der andere Elternteil als  Versicherungsnehmer schuldet, können diese Beiträge bei Ihnen als Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Dies gilt jedoch
nur für die Beiträge, die der Basisabsicherung dienen.

Machen Sie die Beträge geltend, scheidet ein Abzug der Beträge als Vorsorgeaufwendungen bei Ihrem Kind aus. Sofern Sie mit dem anderen Elternteil Ihres Kindes nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, tragen Sie bitte auf den folgenden Seiten nur die Beiträge ein, die Sie selbst getragen haben.

Andere Familienkasse eingeben

Wenn Ihre Familienkasse in dem Auswahlfeld nicht enthalten ist, wählen Sie hier bitte "ja" aus. Dann können Sie die Daten zu der für Sie zuständigen Familienkasse direkt eingeben.

Grundsätzlich kann man sagen, dass für die Zuordnung der zuständigen Familienkasse immer der Wohnort der Eltern herangezogen wird. Die Anschrift Ihrer Familienkasse finden Sie auf jeden Fall auf Ihrem Familienkassen-Bescheid ("Kindergeld-Bescheid").

Wenn die Bundesagentur für Arbeit für Sie zuständig ist, können Sie die Anschrift der Familienkasse auf der Seite http://www.familienkasse.de ermitteln.

Neben den besonderen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit wurden im Bereich des öffentlichen Dienstes der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts allerdings weitere Familienkassen eingerichtet. Wenn Sie bei einem öffentlichen Arbeitgeber beschäftigt sind, wenden Sie sich am besten an Ihren Arbeitgeber, wenn Sie nicht wissen, wer Ihnen das Kindergeld auszahlt.

Mit dem "Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes" vom 8.12.2016 wird eine grundlegende strukturelle Reform der Zuständigkeiten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes eingeleitet: Statt der bisher zuständigen insgesamt 8.000 unterschiedlichen Kindergeldkassen soll für das Kindergeld in Zukunft entweder die Bundesagentur für Arbeit oder das Bundesverwaltungsamt zuständig sein. Die Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes wird mit Ablauf des Jahres 2021 beendet.

Wichtig: Die Angabe der zuständigen Familienkasse ist ab dem Steuerjahr 2022 zwingend notwendig. Eine Abgabe der Steuererklärung per ELSTER ist ohne Angabe der Familienkasse nicht möglich.

Zuständige Familienkasse

Geben sie hier den Namen und die Anschrift der zuständigen Familienkasse ein.

Grundsätzlich kann man sagen, dass für die Zuordnung der zuständigen Familienkasse immer der Wohnort der Eltern herangezogen wird. Die Anschrift Ihrer Familienkasse finden Sie auf jeden Fall auf Ihrem Familienkassen-Bescheid ("Kindergeld-Bescheid").

Wenn die Bundesagentur für Arbeit für Sie zuständig ist, können Sie die Anschrift der Familienkasse auf der Seite http://www.familienkasse.de ermitteln.

Neben den besonderen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit wurden im Bereich des öffentlichen Dienstes der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts allerdings weitere Familienkassen eingerichtet. Wenn Sie bei einem öffentlichen Arbeitgeber beschäftigt sind, wenden Sie sich am besten an Ihren Arbeitgeber, wenn Sie nicht wissen, wer Ihnen das Kindergeld auszahlt.

Mit dem "Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes" vom 8.12.2016 wird eine grundlegende strukturelle Reform der Zuständigkeiten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes eingeleitet: Statt der bisher zuständigen insgesamt 8.000 unterschiedlichen Kindergeldkassen soll für das Kindergeld in Zukunft entweder die Bundesagentur für Arbeit oder das Bundesverwaltungsamt zuständig sein. Die Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes wird mit Ablauf des Jahres 2021 beendet.

Wichtig: Die Angabe der zuständigen Familienkasse ist seit dem Steuerjahr 2013 zwingend notwendig. Eine Abgabe der Steuererklärung per ELSTER ist ohne Angabe der Familienkasse nicht möglich.

Steuer-Identifikationsnummer

Tragen Sie hier die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer ein, die Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt wurde.

Bereits seit dem Jahr 2009 ist grundsätzlich auch für Kinder die Steuer-Identifikationsnummer in der Steuererklärung anzugeben. Die Angabe wird für den Daten-Abgleich mit den Kindergeldkassen und bei Übertragungssachverhalten benötigt.

Bei Neugeborenen teilt Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern die Steuer-Identifikationsnummer mit, sobald es die notwendigen Daten vom Einwohnermeldeamt erhalten hat.

Hinweis: Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anzufordern. Die Steuer-ID wird Ihnen dann per Brief mitgeteilt.

Gehörte Maria das ganze Jahr 2022 zu Ihrem Haushalt?

Geben Sie bitte an, ob das Kind im vergangenen Jahr zu Ihrem Haushalt gehörte.

Wichtig: Das Kind gehört auch dann zu Ihrem Haushalt, wenn es vorübergehend auswärtig untergebracht war oder wenn Sie zusammen mit dem Kind z.B. bei den Eltern oder Schwiegereltern gelebt haben. Außerdem kann ein Kind auch zu mehreren Haushalten gehören, z.B. wenn die Eltern getrennt leben und das Kind abwechselnd sowohl bei der Mutter als auch beim Vater wohnt.

Wenn das Kind im vergangenen Jahr zu Ihrem Haushalt gehörte, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit die Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung geltend zu machen oder auch ggf. den Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende in Anspruch zu nehmen.

Gehörte das Kind nicht zu Ihrem Haushalt werden die Kinderbetreuungskosten in der Regel nicht vom Fiskus anerkannt.

ggf. abweichender Nachname

Geben Sie hier den Nachnamen des Kindes an, wenn dieser vom Nachnamen des Steuerpflichtigen abweicht.

Wenn Sie hier keinen Nachnamen eingeben, geht SteuerGo davon aus, dass der Nachname des Steuerpflichtigen auch für das Kind gilt.

Geburtsdatum

Geben Sie hier das Geburtsdatum des Kindes an. Wurde das Kind erst im Laufe des Jahres 2022 geboren, haben Sie ab dem Geburtsmonat Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag.

Kinder werden in der Steuererklärung nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt.

Wichtig: Diese Angabe ist für eine korrekte Ermittlung des Kindergeldanspruchs und des Kinderfreibetrages durch SteuerGo notwendig.

Aufenthaltsort im Jahr 2022

Geben Sie hier an, ob sich Ihr Kind während des Jahres 2022 im Inland, im Ausland oder teilweise im In- und Ausland aufgehalten hat.

Einen Auslandsaufenthalt müssen Sie nur dann angeben, wenn Ihr Kind währenddessen weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte.

Bei Kindern, die sich lediglich zum Zwecke der Berufsausbildung im Ausland aufhalten, aber weiterhin zum Haushalt der Eltern gehören oder über einen eigenen Haushalt im Inland verfügen, ist nur die Anschrift im Inland einzutragen.

Wichtig: Diese Angabe ist für eine korrekte Ermittlung des Kindergeldanspruchs und des Kinderfreibetrages durch SteuerGo notwendig.

Anschrift im Inland

Tragen Sie hier die Anschrift des Kindes im Inland ein.

Anschrift im Ausland

Tragen Sie hier die Anschrift des Kindes im Ausland ein.

Staat

Wählen Sie hier aus, in welchem Staat sich Ihr Kind aufgehalten hat.