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Feldhilfe: (2022) Entgeltersatzleistungen oder Arbeitslosengeld II

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Entgeltersatzleistungen oder Arbeitslosengeld II

Haben Sie im Jahr 2021 Entgeltersatzleistungen (ohne Elterngeld) bezogen, geben Sie hier die Beträge aus der Bescheinigung der auszahlenden Stelle ein.

Ist das rentenversicherungspflichtige Entgelt höher als die tatsächlich erzielte Entgeltersatzleistung, ist die tatsächlich erzielte Entgeltersatzleistung einzutragen.