Feldhilfen
Geben Sie hier den Namen der Gemeinschaft ein. Auf der Folgeseite können Sie dann das zuständige Finanzamt sowie die Steuernummer der Gemeinschaft angeben.
Anleger müssen hier nur Angaben machen, wenn Sie an einer Personengesellschaft (z. B.GbR, OHG, KG) beteiligt oder Teil einer Erbengemeinschaft sind.
Die Anlage KAP-BET ist für Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen, die gesondert und einheitlich festgestellt werden, auszufüllen.