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SteuerGo FAQs

 


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Programmumfang nach § 87c AO

 

Programmumfang nach § 87c AO

Diese Software kann nur von in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen für die Einkommensteuererklärung genutzt werden. Beschränkt steuerpflichtige Personen (§ 1 Abs. 4 EStG) können mit dieser Anwendung keine Steuererklärung erstellen.

Nicht unterstützte Anlagen:
  • Anlage N-GRE – Grenzgänger in Baden-Württemberg (Arbeitsplatz in Frankreich, Schweiz, Österreich)
  • Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Anlage Forstwirtschaft – Tarifbegünstigte Holznutzungen (zu Anlage L)
  • Anlage WEIN – Nichtbuchführende Weinbaubetriebe (zu Anlage L)

Anlage AUS – Ausländische Einkünfte: Diese Anlage ist ab Steuerjahr 2022 verfügbar, jedoch nicht für pauschal besteuerte Einkünfte, Sondervergütungen, Hinzurechnungsbesteuerung, Familienstiftungen sowie nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte.

Eine detaillierte Beschreibung des Funktionsumfangs für das jeweilige Steuerjahr finden Sie im Steuer-Handbuch von SteuerGo.

Programmumfang nach § 87c AO