Nachricht ans Finanzamt: Was das bedeutet!
In der elektronischen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 gibt es ein Freitextfeld "Nachricht ans Finanzamt". Sie sind möglicherweise verwirrt über die folgende Mitteilung:
"Über die Angaben in der Steuererklärung hinaus sind weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen. Diese ergeben sich aus der beigefügten Anlage, welche mit der Überschrift 'Ergänzende Angaben zur Steuererklärung' gekennzeichnet ist."
Was bedeutet das? Weil die Steuererklärungen in immer stärkeren Maßen maschinell bearbeitet werden, will der Fiskus hier die Möglichkeit geben, individuelle Angaben zu machen, die Anlass für eine manuelle Bearbeitung und Prüfung durch einen Finanzbeamten sein sollten. Im amtlichen Formular nennt sich dieser Teil "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung".
In dem zusätzlichen Textfeld haben Sie die Möglichkeit, dem Finanzamt bestimmte Sachverhalte kurz zu erläutern, die über die bereits gemachten Angaben in Ihrer Steuererklärung hinausgehen oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigen. Sie können auch darauf hinweisen, dass Sie zu einem bestimmten Sachverhalt in Ihrer Steuererklärung eine andere als die amtliche Rechtsauffassung vertreten. Ihre Nachricht ans Finanzamt wird somit ein Bestandteil Ihrer Steuererklärung.
Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung mit SteuerGo erstellen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre abweichenden Angaben, Sachverhalte oder Ihre von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung in diesem Textfeld einzutragen. Der Inhalt dieses Textfeldes wird zusammen mit den übrigen Daten der Steuererklärung elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.
Durch die Nachricht ans Finanzamt sorgen Sie dafür, dass die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung nicht automationsgestützt erfolgt, sondern dass die Erklärung von einem Finanzbeamten manuell geprüft wird.
Um dies zu verdeutlichen, enthält das Formular folgenden Hinweis:
"Wenn über die Angaben in der Steuererklärung hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen, tragen Sie bitte eine „1“ ein. Gleiches gilt, wenn bei den in der Steuererklärung erfassten Angaben bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt wurde. Falls Sie mit Abgabe der Steuererklärung lediglich Belege und Aufstellungen einreichen, ist keine Eintragung vorzunehmen."
Wenn Sie möchten, dass der Finanzbeamte Ihre Steuererklärung genauer prüft, sollten Sie hier Eintragungen vornehmen. Falls Sie dies nicht wünschen, lassen Sie das Feld leer. Beachten Sie jedoch, dass Sie hier keine Eintragung vornehmen sollten, wenn Sie lediglich Belege und Aufstellungen zusammen mit Ihrer Steuererklärung einreichen.