Kann man die Energiepreispauschale für Rentner auch dann bekommen, wenn man bereits eine Pauschale für Erwerbstätige erhalten hat? Ja, die Zahlungen schließen einander nicht aus. Es handelt sich hier nicht um eine unberechtigte Doppelzahlung. Sie können in beiden Personenkreisen anspruchsberechtigt sein. Rentner müssen daher nicht melden, wenn sie bereits eine Energiepreispauschale erhalten haben. Sollten jedoch mehrere Renten bezogen werden (z. B. Altersrente und Witwenrente), wird die EPP nur einmal gezahlt (Info des BMAS sowie der Deutschen Rentenversicherung).
FAQs zum Thema " Energiepreispauschale für Rentner" finden Sie auf den Internetseiten des BAMS: Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale (EPP) für Renten- und Versorgungsbeziehende