Herr Schmitt ist Beamter mit einem festen Arbeitsplatz. Er nutzt das Arbeitszimmer für seine Haupttätigkeit wöchentlich etwa 3 Stunden und außerdem noch etwa 6 Stunden für eine selbstständige schriftstellerische Nebentätigkeit. Die Arbeitszimmerkosten betragen 3.000 Euro im Jahr.
Auf die Nebentätigkeit entfallen Kosten in Höhe von 2.000 Euro (2/3), die begrenzt mit 1.250 Euro absetzbar sind. Der auf die Haupttätigkeit entfallende Kostenanteil von 1.000 Euro (1/3) wird nicht anerkannt.