Feldhilfen
In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, eine Betriebsausgabenpauschale geltend zu machen. Wenn Sie die Betriebsausgabenpauschale geltend machen, dürfen Sie keine weiteren Betriebsausgaben angeben. Auch brauchen Sie keine "ergänzenden Angaben" in den Rücklagen und stillen Reserven machen.
Statt der nachgewiesenen Betriebsausgaben können Sie in den folgenden Fällen eine Betriebsausgabenpauschale in Anspruch nehmen:
SteuerGo: Falls Ihre Einnahmen aus begünstigter Nebentätigkeit nicht höher als 2.400 Euro bzw. 720 Euro sind, können Sie u.E. auf einen Eintrag verzichten. Nur wenn die Einnahmen höher sind, tragen Sie diese unter Betriebseinnahmen und den Steuerfreibetrag von 2.400 Euro bzw. 720 Euro als Betriebsausgabenpauschale ein.
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Angaben zu außergewöhnlichem Umlaufvermögen machen wollen. Die Abgänge aus dem Umlaufvermögen werden zusammen mit den Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe in Zeile 25 der Anlage EÜR erfasst.
Geben Sie hier Aufwendungen für Dienstleistungen an, die in unmittelbarem Fertigungszusammenhang anfallen und von Fremdunternehmen erbracht wurden, beispielsweise
Tragen Sie hier bitte die Betriebsausgaben für Gehälter, Löhne, Sozialversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter ein.
Hierzu rechnen sämtliche Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen einschließlich der gezahlten Lohnsteuer und anderer Personalkosten, z. B. Beiträge an die Berufsgenossenschaft.
Die Summe der allgemeinen Betriebsausgaben wird zur Ermittlung der Summe der Betriebsausgaben der Übersichtsseite "Betriebsausgaben" übertragen.
Hier wird die Summe der Aufwendungen für Wareneinkäufe ausgewiesen. Dazu gehören unter anderem:
Alle Angaben sind hier netto einzutragen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind unter "Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben > Gezahlte Vorsteuerbeträge" anzugeben.