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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Kosten eines Zweithaushaltes absetzen zu können?
Wenn sich Ihr Arbeitsort weit entfernt von Ihrem Wohnort befindet und Sie aus diesem Grund eine Zweitwohnung beziehen müssen, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Bestimmte Kosten, die Ihnen dadurch entstehen, können Sie von der Steuer absetzen.
Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen müssen Sie an Ihrem Wohnort eine Hauptwohnung mit einem eigenen Hausstand haben. Außerdem müssen Sie am Arbeitsort aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung beziehen. Eine neue Bedingung für den "eigenen Hausstand" ist seit 2014 die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung.
Berufliche Gründe liegen zum Beispiel vor, wenn Sie an einen auswärtigen Arbeitsort versetzt worden sind oder wenn Sie eine Arbeitsstelle antreten, die sich weit entfernt außerhalb des eigenen Wohnorts befindet. Die doppelte Haushaltsführung gilt auch dann als beruflich veranlasst, wenn Sie aus privaten Gründen Ihren Hauptwohnsitz von Ihrem Arbeitsplatz weg verlegen und eine Wohnung am Arbeitsort als Zweithaushalt nutzen.
Als Zweitwohnung wird übrigens jede Unterkunft anerkannt, in der Sie eine Möglichkeit zur Übernachtung haben. Wie oft Sie diese Möglichkeit nutzen, ist unerheblich. Unterkünfte können zum Beispiel sein:
- eine Mietwohnung,
- ein eigenes Haus,
- ein Hotelzimmer,
- Übernachtungsmöglichkeiten bei Freunden oder auch
- die Baracke auf einer Baustelle.
Tipp
Wenn Sie mehrmals in der Woche nach Hause fahren, können Sie wählen, ob Sie Kosten wegen doppelter Haushaltsführung oder die Fahrtkosten für sämtliche durchgeführten Heimfahrten absetzen wollen. Im zweiten Fall sind die Fahrtkosten mit der Entfernungspauschale absetzbar. Dann können Sie die Übernachtungskosten und die Verpflegungspauschbeträge in den ersten drei Monaten aber nicht als Werbungskosten absetzen. Die zweite Variante bietet sich an, wenn Sie häufig nach Hause fahren und niedrige Übernachtungskosten an Ihrem Zweitwohnsitz haben.
(2017): Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Kosten eines Zweithaushaltes absetzen zu können?
Bis zu welcher Höhe kann ich Verpflegungskosten absetzen?
Ihre Verpflegungskosten in den ersten drei Monaten nach Bezug Ihrer Zweitwohnung können Sie nicht in tatsächlicher Höhe absetzen. Jedoch gibt es Pauschbeträge, deren Höhe sich nach der Dauer der Abwesenheit von der Hauptwohnung richtet.
Ab dem vierten Monat können Sie die Verpflegungspauschbeträge nicht mehr nutzen.
Beispiel
Herr X aus Mannheim arbeitet seit Februar 2017 in Wiesbaden und hat dort eine Zweitwohnung. Er fährt an jedem Montag um 6:00 Uhr zu seiner Arbeitsstelle in Wiesbaden und kommt an jedem Freitag um 16:00 Uhr zu Hause in Mannheim an. Folgende Verpflegungspauschbeträge kann Herr X absetzen:
- Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: voller Kalendertag abwesend: jeweils 24 Euro
- Montag und Freitag: mindestens 8 Stunden abwesend: jeweils 12 Euro
- Samstag und Sonntag: kein Verpflegungspauschbetrag
Für die ersten drei Monate kann Herr X damit folgenden Betrag geltend machen: 39 volle Kalendertage: 39 x 24 Euro = 936 Euro Sowie für 25 Tage mit mindestens 8 Stunden Abwesenheit: 25 x 12 Euro = 300 Euro.
(2017): Bis zu welcher Höhe kann ich Verpflegungskosten absetzen?
Für welchen Zeitraum kann ich Verpflegungskosten absetzen?
Für die ersten drei Monate nach Bezug einer Zweitwohnung können Sie Verpflegungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Es ist jedoch nicht möglich, die tatsächlichen Kosten abzusetzen, sondern nur Pauschbeträge, deren Höhe sich nach der Dauer der Abwesenheit von der Hauptwohnung richtet.
Ab dem vierten Monat können Sie die Verpflegungspauschbeträge nicht mehr nutzen.
Beispiel
Herr X aus Mannheim arbeitet seit Februar 2014 in Wiesbaden und hat dort eine Zweitwohnung. Er fährt an jedem Montag um 6:00 Uhr zu seiner Arbeitsstelle in Wiesbaden und kommt an jedem Freitag um 16:00 Uhr zu Hause in Mannheim an. Folgende Verpflegungspauschbeträge kann Herr X ansetzen:
- Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: voller Kalendertag abwesend: jeweils 24 Euro
- Montag und Freitag: mindestens 8 Stunden abwesend: jeweils 12 Euro
- Samstag und Sonntag: kein Verpflegungspauschbetrag
Für die ersten drei Monate kann Herr X damit folgenden Betrag geltend machen:
- 39 volle Kalendertage: 39 x 24 Euro = 936 Euro
- Sowie für 25 Tage mit mindestens 8 Stunden Abwesenheit: 25 x 12 Euro = 300 Euro
Die Drei-Monats-Frist startet wieder von Neuem, wenn Sie die Beschäftigung und auch die Zweitwohnung an einen neuen Ort verlegen. Die Frist beginnt auch wieder neu, wenn Ihre auswärtige Beschäftigung von einer vorübergehenden Tätigkeit an einer anderen Arbeitsstelle unterbrochen wird. Diese vorübergehende Tätigkeit muss dabei die Dauer von mindestens vier Wochen haben.
Seit 2014 führt jede Unterbrechung von mindestens vier Wochen ohne Prüfung des Grundes zu einem Neubeginn der Dreimonatsfrist, also auch eine Unterbrechung durch Krankheit oder Urlaub.
(2017): Für welchen Zeitraum kann ich Verpflegungskosten absetzen?
Welche Umzugskosten kann ich absetzen?
In Zusammenhang mit dem Bezug der Zweitwohnung können Sie die entstehenden tatsächlichen Kosten steuerlich absetzen. Dies beginnt bereits bei der Wohnungssuche: Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Wohnungssuche entstehen, wie zum Beispiel Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung, Telefon- oder Portogebühren, sind als Werbungskosten absetzbar. Auch die Kosten für den Umzug erkennt das Finanzamt an. So können Sie die Kosten der Spedition, Aufwendungen für einen Leihwagen, Helferlöhne oder Umzugskartons absetzen. Auch die Maklergebühr zur Erlangung der neuen Wohnung ist absetzbar.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Umzugskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung einzeln nachweisen müssen, da die Umzugskostenpauschale nicht gewährt wird, weil Sie Ihren Lebensmittelpunkt nicht verlagern.
Die Absetzbarkeit der Umzugskosten gilt übrigens auch für Ihren Rückumzug in Ihre Hauptwohnung. Falls Sie beim Auszug aus Ihrer Zweitwohnung Schönheitsreparaturen durchführen müssen, können Sie diese in der Steuererklärung angeben.
(2017): Welche Umzugskosten kann ich absetzen?