Dieser Text bezieht sich auf die
. Die Version die für die
Was ist eine Rürup-Rente?
Vorsorgemodelle werden gerne nach ihren Erfindern benannt. Die Riester-Rente trägt den Namen des ehemaligen Arbeitsministers Walter Riester. Die Rürup-Rente ist nach dem Wirtschaftsweisen Hans-Adalbert Rürup benannt. Sie ist der gesetzlichen Rentenversicherung sehr ähnlich, allerdings ist sie nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Das in den privaten Rürup-Vertrag eingezahlte Geld wird also nicht sofort an die Rentner ausgeschüttet, sondern angespart und verzinst. Die eigentliche Bezeichnung für die Rürup-Rente ist "private Basisrente". Der Ertrag dieser privaten Rentenversicherung ergibt sich aus der Verzinsung der Beiträge durch den Anbieter, bei dem sie abgeschlossen wird.
Hinzu kommt der Vorteil, dass sie vom Staat steuerlich gefördert wird. Das Ziel der Rürup-Rente: Der Versicherte bekommt frühestens mit 60 Jahren lebenslang eine monatliche Rente. Bei Vertragsabschluss ab dem 1.1.2012 darf der Versicherungsvertrag die Zahlung der Leibrente nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres vorsehen. Da sie an das Leben des Einzahlenden gebunden ist, wird diese Form der Versicherung auch Leibrentenversicherung genannt.
Abgeschlossen wird eine Rürup-Rentenversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen. Die Versicherten zahlen ihre Beiträge monatlich oder jährlich, auch Einmalzahlungen sind möglich. Sie sind steuerlich ganz besonders begünstigt.
(2017): Was ist eine Rürup-Rente?
Wie kann ich die Beiträge zu einer Rürup-Rente in der Steuererklärung geltend machen?
Die steuerliche Förderung bezieht sich bei der privaten Basisrente (Rürup-Rente) auf die gezahlten Beiträge, allerdings gelten Höchstbeträge.
Alleinstehende dürfen die Beiträge bei den Sonderausgaben - ggf. zusammen mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur berufsständischen Versorgungseinrichtung - bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzen, wobei sie sich dann nur mit einem bestimmten Abzugssatz steuermindernd auswirken.
Man muss aber wissen: Bis zum Jahr 2025 gilt eine Übergangsphase, erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt die volle Förderung durch das Absetzen der kompletten Beiträge.
Warum ist das so? Durch das Alterseinkünftegesetz von 2005 werden die Renten Schritt für Schritt höher besteuert. Als Ausgleich steigen die Möglichkeiten für die Versicherten, ihre Ausgaben für eine private Altersvorsorge von der Steuer abzusetzen.
Bis 2014 sind die Beiträge zur Rürup-Rente - zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zu landwirtschaftlichen Alterskassen) bis zum Höchstbetrag von 20.000 Euro / 40.000 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) als Sonderausgaben absetzbar. Sie wirken sich allerdings nur mit 78 % steuermindernd aus, und zwar bis zu 15.600 Euro bzw. 31.200 Euro (das sind 78 % von 20.000 Euro / 40.000 Euro).
Ab 2015 wird der Höchstbetrag gekoppelt an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung, aufgerundet auf einen vollen Euro-Betrag. Der Höchstbeitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung ergibt sich anhand des Beitragssatzes (2017: 24,8 %) und der Beitragsbemessungsgrenze (2017: 94.200 Euro).
Absetzbar sind folglich im Jahre 2017 Beiträge bis zu 23.362 Euro bei Ledigen und 46.724 Euro bei Verheirateten. Davon wirken sich 84 % steuermindernd aus, also höchstens 19.624 Euro bzw. 39.248 Euro.
Der Abzugssatz von 84 Prozent steigt in den nächsten Jahren jeweils um zwei Prozentpunkte, bis 100 Prozent erreicht sind. So werden die Beiträge in den kommenden Jahren nach und nach stärker gefördert bis hin zur steuerlichen Freistellung ab 2025.
Im Gegenzug steigt die Besteuerung der ausgezahlten Renten bis 2040: Im Steuerjahr 2010 werden 60 Prozent der Rente aus der gesetzlichen und privaten Versicherung besteuert, der Rest der Rente ist noch steuerfrei. Bis 2020 steigt die Besteuerung jedes Jahr um zwei Prozentpunkte und danach bis 2040 um einen Prozentpunkt. Dann werden sowohl die gesetzliche Rente als auch die Rürup-Rente so wie jede private Vorsorge voll besteuert.
(2017): Wie kann ich die Beiträge zu einer Rürup-Rente in der Steuererklärung geltend machen?
Für wen eignet sich die Rürup-Rente?
Grundsätzlich eignet sich eine Rürup-Rente für alle, die steuerlich gefördert fürs Alter vorsorgen wollen. Besonders interessant ist sie allerdings für diejenigen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind und die eine Riester- oder Betriebsrente nicht nutzen können: Also Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Auch für Besserverdienende ist die Rürup-Förderung interessant.
Bei dieser Art der privaten Altersvorsorge bekommen die Versicherten jedoch keine Förderung durch Zulagen wie bei der Riester-Rente. Die staatliche Förderung besteht aus den Steuervorteilen, denn die Rürup-Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die steuerliche Förderung der Beiträge ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Rürup-Vertrag auch wirklich der Altersvorsorge dient. Deshalb darf die monatliche Rente zum Beispiel erst ab dem 60. Lebensjahr ausbezahlt werden. Bei Vertragsabschluss ab dem 1.1.2012 darf der Versicherungsvertrag die Zahlung der Leibrente erst mit Vollendung des 62. Lebensjahres vorsehen. Weiterhin können die erworbenen Ansprüche nicht beliehen oder verkauft werden. Die steuerliche Förderung bezieht sich bei der privaten Basisrente auf die gezahlten Beiträge wie bei anderen Rentenversicherungen auch. Wie Zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse oder an berufsständische Versorgungseinrichtungen kann man sie in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
(2017): Für wen eignet sich die Rürup-Rente?
Welche Formen der Rürup-Rente sind möglich?
Die Rürup-Police kann sowohl als klassische als auch als fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen werden. Der Anspruch ist in beiden Fällen eine monatliche Rentenzahlung, also die Leibrente. Eine klassische Lebensversicherung investiert den Sparanteil gestreut auf dem Kapitalmarkt, hauptsächlich in Rentenpapiere. Aus den Erträgen erhält der Versicherungsnehmer eine Gewinnbeteiligung. Der Garantiezins liegt bei Vertragsabschluss in den Jahren 2012 bis 2014 bei 1,75 Prozent, bei Vertragsabschluss ab dem 1.1.2015 bei nur noch 1,25 Prozent. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen wird der Sparbetrag in Investmentfonds angelegt. Eine Garantieverzinsung wie bei der klassischen Police gibt es deshalb nicht. Das Risiko ist also etwas höher. Allerdings ist hier auch eine überdurchschnittliche Verzinsung möglich. Die Rürup-Rente ist auch im Fall der Arbeitslosigkeit krisensicher. Da vor Rentenbeginn kein Geld ausgezahlt werden darf, gilt das Angesparte nach dem Sozialgesetzbuch nicht als verwertbares Vermögen und kann in der Ansparphase auch nicht gepfändet werden.
Die laufenden Beiträge und das angesparte Kapital werden auch nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. In der Rentenphase sind die Auszahlungen - wie alle anderen auch - dann natürlich pfändbar, zumindest oberhalb des pfändungsfreien Teils. Bis dahin stehen Zeiten, in denen länger keine Beiträge eingezahlt werden, einer steuerlichen Förderung nicht entgegen. Allerdings muss auch der Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen eine Beitragspause zulassen.
(2017): Welche Formen der Rürup-Rente sind möglich?
Lohnt sich Rürup in Kombination mit Zusatzversicherungen?
Viele Versicherungsunternehmen bieten zu einer Rürup-Rentenversicherung auch Zusatzprodukte an. So kann eine Police beispielsweise mit einer Berufsunfähigkeits- oder einer Hinterbliebenenversicherung kombiniert werden. Verbraucherschützer und der Bund der Versicherten raten grundsätzlich von einer solchen Vermengung ab. Zwar kommt man so bei der Steuer besser weg als mit Einzelversicherungen, aber oft seien die Beiträge für Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Kombination höher als bei einzelnen Produkten.
Auch eine Hinterbliebenenversicherung als Zusatz ist denkbar. So kann man seine Angehörigen im Todesfall absichern. Denn aus der Rürup-Rente bekommen diese nach dem Tod des Versicherten nichts. Eine Rentengarantiezeit, bei der auch nach dem eigenen Tod über einen vereinbarten Zeitraum Geld an die Angehörigen gezahlt wird, gibt es bei Rürup nicht. Bei einer Scheidung verfallen jedoch die Ansprüche aus der Hinterbliebenenversicherung.
Steuerliche Anforderungen
Diese Zusatzverträge kollidieren nicht mit den steuerlichen Anforderungen an eine Rürup-Police und werden deshalb mit gefördert. Der Anteil für Zusatzprodukte am gesamten Beitrag darf aber nicht höher sein als der Anteil zur Altersvorsorge selbst. Es werden auch Zusatzversicherungen angeboten, die eine Rückerstattung der Beiträge garantieren, wenn der Versicherte vor Rentenantritt stirbt. Sie sind von der steuerlichen Förderung jedoch ausgenommen.
(2017): Lohnt sich Rürup in Kombination mit Zusatzversicherungen?