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SteuerGo FAQs

 


 

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Mieteinnahmen für andere Räume

Was muss ich zu den Mieteinnahmen wissen?

Als Vermieter müssen sie die Kaltmiete und die auf die Mieter umgelegten Nebenkosten als zusätzliches Einkommen versteuern. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Beispiel für Mieteinnahmen:

  • Mieteinnahmen für Wohnungen oder Zimmer
  • Mieteinnahmen für Garagen/Stellplätze
  • Nebenkosten, die auf den Mieter umgelegt worden sind
  • Miete für Reklameflächen und Automatenstellplätze
  • Guthabenzinsen aus Bausparverträgen
  • Abstandszahlung eines Mieters bei vorzeitigem Ende des Mietvertrages
  • Pachten für unbebaute Grundstücke
  • Einnahmen für ein Erbbaurecht

Bei Mieteinnahmen, die jährlich unter der 520-Euro-Grenze liegen (z.B. bei einer Untervermietung), können Sie auf die Angaben in Ihrer Steuererklärung verzichten. Einnahmen bis zu dieser Grenze, die aus einer vorübergehenden Vermietung herrühren, werden von der Einkommensteuer freigestellt. Das gilt auch für die vorübergehende Untervermietung von Teilen der eigenen Mietwohnung. In diesem Fall können natürlich auch keine entsprechenden Werbungskosten berücksichtigt werden.

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Bitte geben Sie Ihre Einnahmen aus der Untervermietung nicht im Unterpunkt „Einnahmen - Mieteinnahmen " ein, sondern auf der Seite "Untervermietung gemieteter Räume".

(2016): Was muss ich zu den Mieteinnahmen wissen?

Feldhilfen

Bezeichnung

Geben Sie hier eine Bezeichnung für die anderen Räume an, die Sie vermietete haben, z.B.:

  • Gewerberäume
  • Praxisräumen
  • Stellplätzen
  • Werbeflächen
Mieteinnahmen (inkl. Umlagen) für andere Räume

Summe der Mieteinnahmen (inkl. Umlagen) für andere Räume.

Wohnfläche (in qm)

Geben Sie an, wie groß die Wohnfläche der vermieteten Wohnungen ist.

Auf der Grundlage Ihrer Angabe ermittelt das Finanzamt, wie hoch die Quadratmetermiete ist und ob eine verbilligte Vermietung vorliegt.

Bei der Ermittlung der Wohnfläche sind Zubehörräume, z.B. Keller, Dachböden, Schuppen und Garagen, nicht zu berücksichtigen.

Raumteile mit einer lichten Höhe zwischen ein und zwei Metern sowie die Fläche von Balkonen, Loggien und Dachgärten sind zur Hälfte anzusetzen.

Geschoss

Wählen Sie hier bitte aus, in welchem Geschoss Sie die Mieteinnahmen erwirtschaftet haben.

Mieteinnahmen

Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen Jahresmiete ohne Umlagen an.

Für Mieteinnahmen und Umlagen gilt steuerlich das Zuflussprinzip: Einnahmen sind in dem Jahr steuerpflichtig, in dem Sie diese erhalten (§ 11 EStG). Für welchen Zeitraum die Gelder gezahlt werden, spielt im Allgemeinen keine Rolle.