Feldhilfe:
Datum der Fertigstellung
Tragen Sie hier das Datum der Fertigstellung ein. Als Datum der Fertigstellung zählt der Tag, an dem das Objekt bezugsfertig war.
Vom Zeitpunkt der Fertigstellung ist der lineare Abschreibungssatz abhängig. Die Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG beträgt:
- Bei vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellten Gebäuden jährlich 2,5 %
- Bei nach dem 31. Dezember 1924 und vor dem 1. Januar 2023 fertiggestellten Gebäuden jährlich 2 %
- Bei nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellten Gebäuden jährlich 3 %