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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Ich beantrage für <%0100301%> von einem Verlustrücktrag nach § 10d EStG in das Jahr 2023 abzusehen.
Ich beantrage für <%0100801%> von einem Verlustrücktrag nach § 10d EStG in das Jahr 2023 abzusehen.
Wollen Sie Angaben zum Verlustrücktrag nach §10d EStG machen?

Sie können beantragen, dass ein Verlustrücktrag von 2024 nach 2023 nicht automatisch erfolgt.

Erzielen Sie aus einem privaten Veräußerungsgeschäft einen Verlust, können Sie diesen Verlust in unbegrenzter Höhe mit Gewinnen aus anderen Veräußerungsgeschäften verrechnen. Die Verluste können allerdings nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten im selben Jahr verrechnet werden.

Beim Verlustrücktrag handelt es sich allerdings um ein Wahlrecht:

(1) Wenn Sie aus Veräußerungsgeschäften einen Verlust erwirtschaftet haben, wird das Finanzamt diesen Verlust automatisch in voller Höhe in das Vorjahr zurücktragen. Dies geschieht allerdings nur, wenn im Vorjahr auch Spekulationsgewinne erzielt wurden. Ist dies nicht der Fall, stellt das Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid aus.

(2) Wenn Sie den automatischen Verlustrücktrag nicht wünschen, können Sie den Verlustrücktrag ablehnen. Eine Begrenzung wie in den Vorjahren ist ab 2022 nicht mehr möglich.