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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Einnahmen
Einkünfte - WK
Haben Sie 2024 regelmäßig wiederkehrende Bezüge erhalten?

Wählen Sie "ja", wenn Sie im Jahr 2024 regelmäßig wiederkehrende Zahlungen erhalten haben, die nicht zu den klassischen Renteneinkünften zählen, aber dennoch als sonstige Einkünfte zu versteuern sind.

Welche Zahlungen sind hier anzugeben?

Zu den regelmäßig wiederkehrenden Leistungen zählen insbesondere:

  • Lebenslange Rentenzahlungen aus privaten Vereinbarungen - Beispiel: Sie erhalten regelmäßige Zahlungen als Gegenleistung für den Verzicht auf ein Erbe oder einen Pflichtteil.
  • Zahlungen aus individuellen Versorgungszusagen - Beispiel: Monatliche Leistungen eines früheren Arbeitgebers auf Grundlage einer privaten Versorgungszusage, ohne dass eine gesetzliche oder betriebliche Rente vorliegt.
  • Wiederkehrende Leistungen aus schuldrechtlichen Vereinbarungen - Beispiel: Laufende Rentenzahlungen im Zusammenhang mit einer Hofübergabe oder Immobilienübertragung.

Was gehört nicht hierher?

Die folgenden Einkünfte sind nicht in diesem Abschnitt zu erfassen, sondern im Bereich "Renteneinkünfte":

  • Gesetzliche Renten (z. B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente)
  • Leibrenten
  • Betriebliche Altersversorgungen