Feldhilfe:
Haben Sie Rentenzahlungen von privaten Rentenversicherungen mit Sitz im In- oder Ausland erhalten?
Wählen Sie "ja", wenn Sie im Jahr 2024 Rentenzahlungen aus einer privat abgeschlossenen Rentenversicherung erhalten haben – unabhängig davon, ob der Anbieter in Deutschland oder im Ausland sitzt.
Dazu gehören vor allem:
- Lebenslange Renten aus privaten Rentenversicherungen
- Befristete Renten, z. B.:
- Hinterbliebenenrenten (z. B. aus einer privaten Absicherung),
- private Berufsunfähigkeitsrenten,
- private Erwerbsunfähigkeitsrenten
Diese Renten zählen nicht zur gesetzlichen Rente oder Basisversorgung, sondern gelten als private Vorsorgeleistungen. Sie müssen in der Steuererklärung angegeben werden, weil sie in Deutschland in der Regel teilweise steuerpflichtig sind (nach dem sogenannten Ertragsanteil).