Feldhilfe:
Betrag
Betrag
Tragen Sie den tatsächlich gezahlten Betrag inklusive Umsatzsteuer ein. Er muss durch einen Beleg (z. B. Rechnung, Kassenzettel) nachgewiesen werden können. Bei gemischter Nutzung (beruflich und privat) geben Sie bitte nur den beruflichen Anteil an.
Beispiel: Anteilige Nutzung
- Bezeichnung: Smartphone Samsung Galaxy S22, Neupreis 800 Euro, 80 % beruflich genutzt
- Betrag: 640 Euro
Sofortabschreibung:
- Arbeitsmittel bis 800 Euro netto (952 Euro brutto bei 19 % USt) können sofort in voller Höhe abgesetzt werden.
- Für Computer und Software gilt seit dem 01.01.2021 eine sofortige vollständige Abschreibung, auch bei Anschaffungskosten über 800 Euro (BMF-Schreiben vom 26.2.2021).
Abschreibung über mehrere Jahre (monatsgenau)
Arbeitsmittel über 800 Euro netto müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden (siehe AfA-Tabelle des BMF).
Beispiel: Abschreibung über mehrere Jahre
Am 15. Juli 2024 wurde ein Präzisions-Lasermessgerät Leica RTC360 für 2.380 Euro beruflich (Vermessungstechnik) angeschafft. Die Nutzungsdauer beträgt 3 Jahre (laut AfA-Tabelle des BMF). Die monatliche Abschreibung beträgt 66,11 Euro (= 2.380 Euro ÷ 36 Monate).
- Bezeichnung: Präzisions-Lasermessgerät Leica RTC360, Neupreis 2.380 Euro, beruflich genutzt
- Betrag: 396,66 Euro
Jahr |
AfA |
2024 |
396,66 Euro |
2025 |
793,32 Euro |
2026 |
793,32 Euro |
2027 |
396,70 Euro |
Gesamt |
2.380,00 € |