Geben Sie hier bitte den Tag an, an dem Sie die virtuelle Währung oder den Token verkauft haben.
Die Veräußerung von virtuellen Währungen aus dem Privatvermögen ist nur dann steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Ist die 1-jährige Spekulationsfrist abgelaufen, müssen Gewinne unabhängig von deren Höhe nicht mehr versteuert werden. Sie sind steuerfrei und müssen in der Steuererklärung nicht angegeben werden.