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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Tage im Homeoffice

Geben Sie hier alle Tage an, an denen Sie Ihre Arbeitsstelle aus den folgenden Gründen nicht aufgesucht haben:

  • Homeoffice
  • Telearbeit
  • Kurzarbeit
  • Fortbildung
  • Dienstreise

Die Anzahl der Fahrten zur Arbeit wird dann entsprechend gekürzt.

Hat Ihr Arbeitgebern Sie aufgrund der Corona-Pandemie Homeoffice angeordnet, müssen Sie diese Tage auch angeben. Tage im Homeoffice dürfen bei den Fahrtkosten nicht berücksichtigt werden, d. h. Sie können für diese Tage keine Entfernungspauschale in Anspruch nehmen.