Feldhilfe:
Beschäftigungszeitraum
Geben Sie hier den Beschäftigungszeitraum an, in dem das Kind einen Mini-Job ausgeübt hat.
Wichtig: Eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst bis zu 520 Euro ist unschädlich. Ebenfalls ist es unschädlich, wenn gleichzeitig mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bestehen und das Entgelt hieraus insgesamt nicht mehr als 520 Euro pro Monat beträgt.