Feldhilfe:
Arbeitnehmeranteil zur Zukunftssicherung
Hat Ihr Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung einen Arbeitnehmeranteil zur Zukunftssicherung ausgewiesen, geben Sie diesen hier bitte an.
Wichtig: Arbeitnehmeranteile zur Zukunftssicherung sind nur relevant, wenn die erste Einzahlung in die Versorgungskasse vor dem 1. Januar 2015 stattgefunden hat. Dies tritt ein, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 2005 begonnen wurde.
Die Arbeitnehmeranteile werden automatisch bei den Vorsorgeaufwendungen im Bereich "Sonstige Versicherungen" berücksichtigt.