Feldhilfe:
Steuerpflichtige Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kapitallebensversicherungen
Hat Ihr Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung steuerpflichtige Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kapitallebensversicherungen ausgewiesen, geben Sie diese hier bitte an.
Die eingetragenen Zuschüsse werden automatisch bei den Vorsorgeaufwendungen im Bereich "Sonstige Versicherungen" berücksichtigt.