Feldhilfe:
Anteil an Berufsbekleidung
Hat Ihr Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung einen Anteil an Berufsbekleidung bescheinigt, geben Sie diese bitte hier an.
Die angegebenen Beträge werden automatisch bei den Werbungskosten unter dem Punkt "Sonstige Werbungskosten" berücksichtigt.